Sitzung: 05.12.2011 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2715/2011
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt
dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen (neuer Beschlussvorschlag wie
in Anlage 9):
„1.) Der
Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG)
vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln beginnend mit der
Jahrgangsstufe 5 die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW
an den Gymnasien:
1. Apostelgymnasium, GY Biggestraße 2, 50931 Köln-Lindenthal
2. Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, GY Nikolausstraße 51-53,
50937 Köln-Sülz,
3. Genovevagymnasium, GY Genovevastraße 58-62, 51063 Köln-Mülheim
zum 01.08.2012
und an den Schulen:
1. Eichendorf-Schule, Realschule Dechenstraße 1, 50825 Köln-Neuehrenfeld
2. Hauptschule Rendsburger Platz 1, 51065 Köln-Mülheim
zum 01.08.2013.
2.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter
Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten,
die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung zu betreiben.
Für die Schulen, die den Ganztagsbetrieb einführen, sind unverzüglich die für
die Bau- und Einrichtungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse unter Darstellung der
haushaltsmäßigen Auswirkungen herbeizuführen.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2012 die Zusetzung von 0,04 Stelle
Schulsekretär/in auf der Basis folgender Bewertung:
Gymnasien / Realschulen = VGr. VII/VIb, Fg. 1b/1b BAT entspricht EG 5
TVöD; Hauptschulen = VGr. VII, Fg. 1a BAT entspricht EG 5 TVöD.
Die weiterhin erforderlichen Stellenzusetzungen erfolgen sukzessive
entsprechend der jahrgangsweise aufbauenden Aufnahme des Ganztagsbetriebs
(siehe Anlage 11). Danach ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher Mehrbedarf von
0,39 Stellen ab dem Schuljahr 2018/19, der dauerhaft bereitzustellen ist.
Sollte der Stellenplan 2012 zum Zeitpunkt der notwendigen
Stelleneinrichtungen noch nicht in Kraft getreten sein, werden
verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten
zur Verfügung gestellt.
Die im Hj. 2012 entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von
736,71 € werden im Rahmen des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben,
bereitgestellt. Die in den Folgejahren zusätzlich entstehenden Personalkosten
(Hj. 2013 = 2.985,02 €, Hj. 2014 = 5.905,65 €, Hj. 2015 = 8.826,28 €, Hj. 2016
= 11.746,91 €, Hj. 2017 = 13.930,84 €, Hj. 2018 = 15.083,37€, ab Hj. 2019 =
15.873,00 €) sind bei der Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitzustellen.
3.) Die
sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.