Nachtrag: 17.11.2011
Sitzung: 24.11.2011 Rat/0029/2011
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 4397/2011
Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:
Wir beschließen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2
GO NW eine überplanmäßige Mehrauszahlung in Höhe von 70.318,- € im
Teilfinanzplan 0104 (IT- und Kommunikationsdienste) bei der Teilplanzeile 09
(Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen) für die in der
Begründung aufgeführte zwingend notwendige investive Maßnahmen.
Die Deckung wird durch entsprechende Mehreinzahlungen bei der Investitionspauschale
im Teilfinanzplan 1601 (Allgemeine Finanzwirtschaft) bei der Teilplanzeile 18
(Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen) sichergestellt.
Köln, den 17.11.2011
gez. Jürgen Roters gez. Winrich Granitzka
Oberbürgermeister Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.