Nachtrag: 17.11.2011

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:

 

Wir beschließen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW eine überplanmäßige Mehrauszahlung in Höhe von 70.318,- € im Teilfinanzplan 0104 (IT- und Kommunikationsdienste) bei der Teilplanzeile 09 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen) für die in der Begründung aufgeführte zwingend notwendige investive Maßnahmen.

Die Deckung wird durch entsprechende Mehreinzahlungen bei der Investitionspauschale im Teilfinanzplan 1601 (Allgemeine Finanzwirtschaft) bei der Teilplanzeile 18 (Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen) sichergestellt.

Köln, den 17.11.2011

 

gez. Jürgen Roters                                                     gez. Winrich Granitzka

Oberbürgermeister                                                     Ratsmitglied


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.