Beschluss gemäß Empfehlung des Aufsichtsrates der Klinken der Stadt Köln gGmbH aus seiner Sitzung am 02.12.2011:
Der Rat der Stadt Köln erklärt sich mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kliniken der Stadt Köln gGmbH entsprechend der diesem Beschluss beigefügten Fassung (Anlage 1)
und unter Maßgabe der
folgenden weiteren Änderung:
Zu § 15 des
Gesellschaftsvertrages:
-
die geltende Fassung des Absatzes 3 lit. f) wird
belassen
-
und lit. g) in„Entscheidung über die Besetzung von
Chefarztstellen“ geändert“
einverstanden.
Er ermächtigt den Vertreter der Stadt Köln sowohl in der Gesellschafterversammlung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH, als auch vor dem beurkundenden Notar die zur Änderung des Gesellschaftsvertrages notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.
Sofern sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundsperson, die Aufsichts-behörde oder das Registergericht, sowie aus steuerrechtlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen als notwendig oder zweckmäßig erweisen sollten, wird der Vertreter der Stadt Köln ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.