Nachtrag: 20.12.2011
Sitzung: 20.12.2011 Rat/0030/2011
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 4300/2011
Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der Fraktion Die
Linke. und Ratsmitglied Thor-Geir Zimmermann (Deine Freunde):
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:
- Der
Rat der Stadt Köln bedankt sich bei der Flughafenverwaltung KölnBonn für
die Unterstützung und Interimslösung bei der Unterbringung der
Rettungshubschrauber auf ihrem Gelände, bis ein endgültiger Standort
gefunden wird.
- Der
Rat der Stadt Köln appelliert aber an die Kölner Flughafen-Gesellschaft,
erneut zu prüfen, ob die Hubschrauber-Basis-Station nicht doch auf dem
Flughafen-Gelände errichtet werden kann. Die zusätzlichen Lärmbelastungen
für die Umgebung des Standortes Flughafen sind nicht signifikant.
- Die
Entscheidung über den Standort der neuen
Rettungshubschrauberbetriebsstation wird bis dahin zurückgestellt und dem
Rat zeitnah berichtet.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln, der Fraktion Die Linke. sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Thor-Geir Zimmermann (Deine Freunde) abgelehnt.
II. Beschluss gemäß
Änderungsantrag von Ratsmitglied Klaus Hoffmann (Freie Wähler Köln):
Da bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine schriftliche Beantwortung unserer Anfrage bzgl. der geplanten Rettungshubschrauberbetriebsstation vorliegt und einige Fakten und wichtige Erkenntnisse gegen das Weiterverfolgen des Projektes an dieser Stelle sprechen, sollen keine Fakten geschaffen werden, die dann beim Scheitern erhebliche finanzielle Belastungen für die Stadt zur Folge hätten.
Gegen den Willen der anwohnenden Bevölkerung in Buchforst und Kalk soll auf einer ehemaligen Chemiemülldeponie, dem sogenannten „Kalkberg“, eine Basisstation für einen Luftrettungshubschrauber errichtet werden. Auf der Deponie lagern bis zur 35 m Höhe Bodenabtragungen (Asche, Schlacken, Kalzium- und Sodaschlämme, usw.) aus dem Bereich der ehemaligen Chemischen Fabrik Kalk, von denen nach Angaben der Verwaltung (Mitteilung BV Kalk) Grundwasserbelastungen ausgehen: „In der Vergangenheit wurden Grundwasserbelastungen im Umfeld des Kalkberges festgestellt, die zum großen Teil auf den Kalkberg zurückgehen. Aktuelle Untersuchungsergebnisse belegen im Abstrom des Kalkberges eine relevante Cyanidbelastung des Grundwassers bis zum Pfälzischen Ring“. (KStA 29.11.2011)
Für den Leiter des Umweltamtes, Prof. Drösemeier, gehen jedoch vom Kalkberg gemäß einem TÜV-Gutachtens keine Umweltgefahren aus. Trotzdem müsse man die Cyanidbelastungen langfristig beobachten und die Eigentümerin GSE werde ein Sanierungskonzept entwickeln (KStA 29.11.2011). Die Ursachenermittlung dauere zwischen 2 und 5 Jahren und kostet 30.000 Euro. Zusätzlich müssen in den kommenden 20 Jahren Grundwasseruntersuchungen gemacht werden, für die 50.000 Euro veranschlagt werden.
Das Grundstück gehört der GSE, deren Geschäftsführer Hans Georg Engel mit der Verwaltung Verkaufsverhandlungen führt. Die Stadt will das Grundstück kaufen, obwohl der Leiter des RPA, Hans-Jochen Hemsing, nach Angaben des KStA erklärt: „Das Risiko, welches mit dem Kauf auf Dauer übernommen wird, ist nicht sicher kalkulierbar“.
Vor diesem Hintergrund möge der Rat beschließen:
- Alle Aktivitäten zur Einrichtung einer Rettungshubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg werden eingestellt.
- Alle
diesbezüglichen Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse werden
aufgehoben.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, eine kostengünstige Lösung für die dauerhafte Unterbringung der Rettungshubschrauberbetriebsstation am Flughafen erneut in Angriff zu nehmen und diesbezüglich Gespräche mit der Geschäftsführung des Flughafens zu führen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln, der Fraktion Die Linke. sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Thor-Geir Zimmermann (Deine Freunde) abgelehnt.
III. Beschluss in der
Fassung der Empfehlung der Bezirksvertretung Kalk aus ihrer Sitzung am
08.12.2011:
Beschlüsse:
1.
Der Rat
nimmt unter Bezug auf seinen Beschluss vom 05.07.2005 (Top 4.1.1 und Top 9.12,
Ds-Nr. 0851/005 und Ds-Nr. 0444/005) die folgenden Sachstände zur
Kenntnis:
1.1 Keine
Standortalternativen mehr
Mit der Absage der Geschäftsführung des Flughafen Köln/Bonn vom 01.06.2011 zur
Unterbringung der beiden Luftrettungs-Hubschraubersysteme auf dem Flughafen
Köln-Bonn entfällt die letzte Alternative zum Kalkberg.
1.2 Luftrechtliche Genehmigung der
Bezirksregierung Düsseldorf vom 21.10.2008
(Amtsblatt der Bezirksregierung Köln 2008, S. 390 ff.)
Die beiden Rettungshubschrauber leisten Luftrettungsdienste ausschließlich
tagsüber im Sichtflug. Die Einsätze im Sommer liegen in einem Zeitfenster von
07:00 Uhr bis Sonnenuntergang; im Winter von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
Im Einzelfall ist die Rückkehr von Einsätzen zum Verbleib auf der
Betriebsstation auch nach Sonnenuntergang notwendig. In der Nacht werden
grundsätzlich Rettungswagen (RTW) eingesetzt.
Die Genehmigung ist vom Verwaltungsgericht Köln am 20.07.2011 durch
erstinstanzliches Urteil aus formalen Gründen bestätigt worden. Die Kläger
haben fristgerecht einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil
gestellt. Das VG Köln hat die Gerichtsakten dem OVG Münster zur Entscheidung
übersandt.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am
28.10.2010 die sofortige Vollziehbarkeit ihrer Genehmigung angeordnet und damit
das vorrangige dringende öffentliche Interesse an der Errichtung der Station
für die Luftrettung in Köln und der Region festgestellt.
Die derzeitige Grundstückseigentümerin hat der Stadt Köln - unabhängig
von dem geplanten Eigentumsübergang auf die Stadt - bereits am 01.12.2010 die
Nutzung der Liegenschaft zur Errichtung und zum Betrieb der Hubschrauberstation
angeboten.
1.3
Baurecht
Die Grundstückseigentümerin hat aufgrund der Vorgabe der Stadt Köln einen
städtebaulichen Wettbewerb in Form einer Architektenmehrfachbeauftragung für
die Hubschrauberbetriebsstation durchgeführt. Dazu wurde eine Jury gebildet,
der u.a. Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses angehörten. Die Firma OX2
(Aachen) wurde als Sieger gekürt. Der Siegerentwurf des Architektenbüros OX2
ordnet und gestaltet die Station auf der Buchforst abgewandten Süd-West-Seite des
Kalkberges so, dass sie zusammen mit der Kuppe des Kalkberges eine
Lärmschutzwirkung für Buchforst bildet.
Die Grundstückseigentümerin hat auf dieser Grundlage den Bauantrag für die
Hubschrauberbetriebsstation gestellt. Die Baugenehmigung liegt erteilungsreif
beim Bauaufsichtsamt der Stadt Köln vor.
1.4
Wechsel
vom Investoren- zum Eigenregiemodell
Die Verwaltung hat, u.a. aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom
29.10.2009 zum Bau der Messehallen, von dem am 05.07.2005 noch vorgesehenen
Investorenmodell Abstand genommen.
Da kein Mietvertrag mit dem Investor zustande gekommen ist, hat die
Verwaltung Mittel zur Begleichung der Schadensersatzleistungen in Höhe von
558.500 € an den privaten Investor für dessen Aufwendungen für Planung und
Genehmigung in den Haushalt eingestellt (Hauptausschuss 23.08.2010, Top 12.1
nicht öffentlicher Teil). Eine weitere Forderung des Investors wird geprüft.
Entsprechend der mündlichen Zusage der Verwaltung im Hauptausschuss am
23.08.2010, keine weiteren externen Planungsaufträge zu vergeben, konnten die
vorhandenen Defizite durch verwaltungsinterne Eigenleistung bisher nur
teilweise ausgeglichen werden. Deshalb sind in Einzelbereichen - z.B. zu der
Erschließungsstraße – noch Planungsaufträge erforderlich.
1.5 Lärmschutzmaßnahmen
Die Verwaltung hat alle Prüfaufträge aus dem Ratsbeschluss vom 05.07.2005
(Niederschrift Seite 54 – 59) abgearbeitet (Anlage 1).
Zur Steigerung der Lebensqualität sind gemäß
dem o.g. Ratsbeschluss (Niederschrift Seite 57 oben) im ohnehin bereits sehr
stark belasteten Stadtteil Buchforst zusätzliche die Lärmbelastung verringernde
Maßnahmen geplant, beschlossen oder stehen vor der Umsetzung:
·
Veränderte
Gestaltung der Waldecker Straße im Jahre 2012 mit nur noch zwei Fahrspuren und
einem Kreisverkehr an der Zufahrt zur Stadtautobahn; mit der Verbesserung der
Aufenthaltsqualität werden auch positive Auswirkungen für die örtliche Geschäftswelt
erwartet (Rat 14.07.2011, Top 10.18, Vorlagen-Nr. 1364/2011)
·
Lärmoptimierter
Asphalt für die Stadtautobahn B 55 a vom Autobahnkreuz Köln-Ost bis zur Rampe
der Zoobrücke (Verkehrsausschuss 28.06.2011, Top 4.5, Vorlagen-Nr. 0368/2011)
ab 2014/15
2.
Vor
diesem Hintergrund bestätigt der Rat seine Entscheidung für den Standort
„Kalkberg“ vom 05.07.2005.
3.
In
Abänderung seines Beschlusses vom 05.07.2005 beauftragt der Rat die Verwaltung,
anstelle der Anmietung (Investorenmodell) nun in eigener Regie die noch
notwendigen Planungen, Ausschreibungen, die Erschließung und den Bau der
gemeinsamen Hubschrauberstation für den Rettungshubschrauber Christoph 3 (RTH)
und den Intensivtransporthubschrauber Christoph Rheinland (ITH) auf dem
„Kalkberg“ zur Sicherstellung des Luftrettungsdienstes in Köln und der Region
durchzuführen.
4.
Der Rat
akzeptiert, dass durch den Systemwechsel zum Eigenregiemodell zusätzliche
Maßnahmen erforderlich sind. Hierzu gehören die Vergabe von Planungsaufträgen
an Externe sowie die Kalkulation eines zusätzlichen Risikozuschlages.
5.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, das Grundstück „Kalkberg“ zu erwerben (siehe
nicht-öffentliche Beschlussvorlage Nr. 4301/2011).
6.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, das in der luftrechtlichen Genehmigung vom
21.10.2008 aufgetragene Lärmschutzprogramm für Gebäude mit besonders
lärmsensiblen Einrichtungen im Abstand von bis zu 1.000 Meter in Abstimmung mit
der Genehmigungsbehörde zu planen, umzusetzen oder den Eigentümern passive
Lärmschutzmaßnahmen zu ermöglichen. In diesem Radius befinden sich in
städtischer oder privater Trägerschaft 13 Kindergärten, 9 Schulen und 1
Seniorenheim (Anlage 2).
7.
Zum
Ausgleich der besonderen Belastung des Stadtteils Buchforst wird die Verwaltung
beauftragt, in Kooperation mit der RheinEnergie AG ein Konzept für die
Gestaltung und Illumination der 4 Bahnunterführungen in der Karlsruher Straße,
Kalk-Mülheimer Straße, Waldecker Straße und Heidelberger Straße (letztere im
Rahmen des Programms „Mülheim 2020“) sowie für die Straßenunterführung der
Kalk-Mülheimer Straße unter der B 55a zu entwickeln. Dieses Beleuchtungs- und
Gestaltungskonzept soll als Eingangstor für den Stadtteil Buchforst
insbesondere die Barrierewirkung der Unterführungen vermindern.
8.
Die Gesamtkosten
zur Errichtung der Rettungshubschrauberstation am Kalkberg belaufen sich nach
der derzeitigen Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung auf 11.342.500 €.
Die investiven Kosten von 10.917.500 € enthalten die Kosten für die restliche
Planungen, Ausschreibungen, den Hochbau und Tiefbau, die Erschließung sowie die
Kosten für die Ersteinrichtung.
Zur Finanzierung der investiven Kosten beschließt der Rat über die bereits im
Haushalt veranschlagten Mittel von 9.459.200 € hinaus die zusätzliche
Veranschlagung von 1.458.300 € im Teilfinanzplan 0212, Brand- und
Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen,
bzw. Finanzstelle 3703-0212-8-1000, Neubau RTH-Station, Haushaltsjahr 2012, im
Rahmen des Veränderungsnachweises. Dieser Betrag enthält, bezogen auf die
Baukosten, einen Risikozuschlag von 20%.
Für Schallschutzmaßnahmen werden im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Hpl.
2012 einmalig Mittel i.H.v. 400.000 € im Teilergebnisplan 0212 zusätzlich
bereit gestellt (siehe 4.3). Die benötigten Mittel für die
Öffentlichkeitsarbeit von 25.000 € stehen im Teilergebnisplan 0212 zur
Verfügung.
Der Rat
erkennt die Notwendigkeit für die Beschaffung der Ersteinrichtung der
Rettungshubschrauberbetriebsstation in Höhe von 140.000 € an.
Nach Abzug der bereits freigegebenen Mittel von 558.500 € für
Schadenersatzleistungen an den Investor (siehe Punkt 1.4) und vorab notwendiger
Beschaffungen i.H.v. 13.300 € beschließt der Rat die erste Freigabe der zur
Finanzierung der Maßnahmen notwendigen bereits veranschlagten Mittel in Höhe
von 8.887.400 €, Haushaltsjahr 2011 bei Finanzstelle 3703-0212-8-1000, Neubau
RTH-Station i.H.v. 7.526.400 € und bei Finanzstelle 6601-1201-8-8104,
Erschließung Kalkberg i.H.v. 1.361.000 €.
Die Finanzierung der Kosten für den Ankauf des Grundstückes beschließt der Rat
mit der Vorlage im nicht-öffentlichen Teil (Vorlagen-Nr. 4301/2011).
Die Vertreter der Kostenträger (Krankenkassen) haben bei einem
Erörterungsgespräch im Vorgriff auf das Beteiligungsverfahren gemäß § 14 (2)
Rettungsgesetz NRW die Übernahme der bisher im Verfahren ermittelten Kosten für
die Errichtung der Betriebsstation in Aussicht gestellt.
(Anlage 3 – Auszug aus dem Rettungsgesetz NRW)
Sowohl der Rettungs- als auch der Intensivtransporthubschrauber werden mit
Inbetriebnahme der Station auf dem Kalkberg auf Satzungen umgestellt, um die
100%ige Refinanzierung zu sichern.
9.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die im November 2011 begonnene Bürgerinformation
fortzusetzen.
10.
Der Rat
nimmt zur Kenntnis, dass die Geschäftsführung des FKB dem derzeitigen
Interimsbetrieb auf dem Flughafen Köln/Bonn bis zum Umzug der Hubschrauber auf
den Kalkberg zustimmt.
Zur
weiteren Attraktivierung des Kalkbergs für die Bewohnerinnen und Bewohner der
umliegenden Stadtteile wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für die
Realisierung einer Aussichtsplattform in geeigneter Lage und mit gesonderter
Zuwegung als ergänzende Nutzung zur Hubschrauberbetriebsstation auf dem
Kalkberg zu entwickeln und Finanzierungsmöglichkeiten darzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen und der FDP-Fraktion zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Diese
Angelegenheit wurde gemeinsam mit TOP
4.1 Anfrage von Ratsmitglied Klaus Hoffmann (Freie Wähler Köln) betreffend "Geplanter Hubschrauberlandeplatz auf dem Kalkberg"
AN/2249/2011
behandelt.