Beschluss:

Der Ausschuss hält den Widerspruch des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde für unberechtigt und stimmt einer Befreiung gem. §67 (1) BNatschG i.V. mit § 69 LG NW unter der Auflage zu, dass eine Bebauungsplanaufstellung erfolgt, um die Nutzung der Flächen am Aachener Weiher dauerhaft zu regeln.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln.