Sitzung: 15.12.2011 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 4300/2011
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung bittet den Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat nimmt
unter Bezug auf seinen Beschluss vom 05.07.2005 (Top 4.1.1 und Top 9.12, Ds-Nr.
0851/005 und Ds-Nr. 0444/005) die folgenden Sachstände zur Kenntnis:
1.1 Keine
Standortalternativen mehr
Mit der Absage der Geschäftsführung des Flughafen
Köln/Bonn vom 01.06.2011 zur Unterbringung der beiden
Luftrettungs-Hubschraubersysteme auf dem Flughafen Köln-Bonn entfällt die
letzte Alternative zum Kalkberg.
1.2 Luftrechtliche Genehmigung der
Bezirksregierung Düsseldorf vom 21.10.2008
(Amtsblatt der Bezirksregierung Köln 2008, S. 390 ff.)
Die beiden Rettungshubschrauber leisten Luftrettungsdienste ausschließlich
tagsüber im Sichtflug. Die Einsätze im Sommer liegen in einem Zeitfenster von
07:00 Uhr bis Sonnenuntergang; im Winter von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
Im Einzelfall ist die Rückkehr von Einsätzen zum Verbleib auf der
Betriebsstation auch nach Sonnenuntergang notwendig. In der Nacht werden
grundsätzlich Rettungswagen (RTW) eingesetzt.
Die Genehmigung ist vom Verwaltungsgericht Köln am 20.07.2011 durch
erstinstanzliches Urteil aus formalen Gründen bestätigt worden. Die Kläger
haben fristgerecht einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil gestellt. Das
VG Köln hat die Gerichtsakten dem OVG Münster zur Entscheidung übersandt.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am 28.10.2010 die
sofortige Vollziehbarkeit ihrer Genehmigung angeordnet und damit das vorrangige
dringende öffentliche Interesse an der Errichtung der Station für die
Luftrettung in Köln und der Region festgestellt.
Die derzeitige Grundstückseigentümerin hat der Stadt
Köln - unabhängig von dem geplanten Eigentumsübergang auf die Stadt - bereits
am 01.12.2010 die Nutzung der Liegenschaft zur Errichtung und zum Betrieb der
Hubschrauberstation angeboten.
1.3
Baurecht
Die Grundstückseigentümerin hat aufgrund der Vorgabe der Stadt Köln einen
städtebaulichen Wettbewerb in Form einer Architektenmehrfachbeauftragung für
die Hubschrauberbetriebsstation durchgeführt. Dazu wurde eine Jury gebildet,
der u.a. Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses angehörten. Die Firma OX2
(Aachen) wurde als Sieger gekürt. Der Siegerentwurf des Architektenbüros OX2
ordnet und gestaltet die Station auf der Buchforst abgewandten Süd-West-Seite
des Kalkberges so, dass sie zusammen mit der Kuppe des Kalkberges eine
Lärmschutzwirkung für Buchforst bildet.
Die Grundstückseigentümerin hat auf dieser Grundlage den Bauantrag für die
Hubschrauberbetriebsstation gestellt. Die Baugenehmigung liegt erteilungsreif
beim Bauaufsichtsamt der Stadt Köln vor.
1.4
Wechsel vom
Investoren- zum Eigenregiemodell
Die Verwaltung hat, u.a. aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom
29.10.2009 zum Bau der Messehallen, von dem am 05.07.2005 noch vorgesehenen
Investorenmodell Abstand genommen.
Da kein Mietvertrag mit dem Investor zustande gekommen
ist, hat die Verwaltung Mittel zur Begleichung der Schadensersatzleistungen in
Höhe von 558.500 € an den privaten Investor für dessen Aufwendungen für Planung
und Genehmigung in den Haushalt eingestellt (Hauptausschuss 23.08.2010, Top
12.1 nicht öffentlicher Teil). Eine weitere Forderung des Investors wird
geprüft.
Entsprechend der mündlichen Zusage der Verwaltung im
Hauptausschuss am 23.08.2010, keine weiteren externen Planungsaufträge zu
vergeben, konnten die vorhandenen Defizite durch verwaltungsinterne
Eigenleistung bisher nur teilweise ausgeglichen werden. Deshalb sind in
Einzelbereichen - z.B. zu der Erschließungsstraße – noch Planungsaufträge
erforderlich.
1.5 Lärmschutzmaßnahmen
Die Verwaltung hat alle Prüfaufträge aus dem
Ratsbeschluss vom 05.07.2005 (Niederschrift Seite 54 – 59) abgearbeitet (Anlage
1).
Zur Steigerung der Lebensqualität sind gemäß dem o.g.
Ratsbeschluss (Niederschrift Seite 57 oben) im ohnehin bereits sehr stark
belasteten Stadtteil Buchforst zusätzliche die Lärmbelastung verringernde
Maßnahmen geplant, beschlossen oder stehen vor der Umsetzung:
·
Veränderte
Gestaltung der Waldecker Straße im Jahre 2012 mit nur noch zwei Fahrspuren und
einem Kreisverkehr an der Zufahrt zur Stadtautobahn; mit der Verbesserung der
Aufenthaltsqualität werden auch positive Auswirkungen für die örtliche
Geschäftswelt erwartet (Rat 14.07.2011, Top 10.18, Vorlagen-Nr. 1364/2011)
·
Lärmoptimierter
Asphalt für die Stadtautobahn B 55 a vom Autobahnkreuz Köln-Ost bis zur Rampe
der Zoobrücke (Verkehrsausschuss 28.06.2011, Top 4.5, Vorlagen-Nr. 0368/2011)
ab 2014/15
2.
Vor diesem
Hintergrund bestätigt der Rat seine Entscheidung für den Standort „Kalkberg“
vom 05.07.2005.
3.
In Abänderung
seines Beschlusses vom 05.07.2005 beauftragt der Rat die Verwaltung, anstelle
der Anmietung (Investorenmodell) nun in eigener Regie die noch notwendigen
Planungen, Ausschreibungen, die Erschließung und den Bau der gemeinsamen
Hubschrauberstation für den Rettungshubschrauber Christoph 3 (RTH) und den
Intensivtransporthubschrauber Christoph Rheinland (ITH) auf dem „Kalkberg“ zur
Sicherstellung des Luftrettungsdienstes in Köln und der Region durchzuführen.
4.
Der Rat
akzeptiert, dass durch den Systemwechsel zum Eigenregiemodell zusätzliche
Maßnahmen erforderlich sind. Hierzu gehören die Vergabe von Planungsaufträgen
an Externe sowie die Kalkulation eines zusätzlichen Risikozuschlages.
5.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, das Grundstück „Kalkberg“ zu erwerben (siehe
nicht-öffentliche Beschlussvorlage Nr. 4301/2011).
6.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, das in der luftrechtlichen Genehmigung vom
21.10.2008 aufgetragene Lärmschutzprogramm für Gebäude mit besonders
lärmsensiblen Einrichtungen im Abstand von bis zu 1.000 Meter in Abstimmung mit
der Genehmigungsbehörde zu planen, umzusetzen oder den Eigentümern passive
Lärmschutzmaßnahmen zu ermöglichen. In diesem Radius befinden sich in
städtischer oder privater Trägerschaft 13 Kindergärten, 9 Schulen und 1
Seniorenheim
(Anlage 2).
7.
Zum Ausgleich der besonderen Belastung des Stadtteils Buchforst wird die
Verwaltung beauftragt, in Kooperation mit der RheinEnergie AG ein Konzept für
die Gestaltung und Illumination der 4 Bahnunterführungen in der Karlsruher
Straße, Kalk-Mülheimer-Straße, Waldecker Straße und Heidelberger Straße
(letztere im Rahmen des Programms „Mülheim 2020“) sowie für die
Straßenunterführung der Kalk-Mülheimer-Straße unter der B 55a zu entwickeln.
Dieses Beleuchtungs- und Gestaltungskonzept soll als Eingangstor für den
Stadtteil Buchforst insbesondere die Barrierewirkung der Unterführungen
vermindern.
8.
Die Gesamtkosten
zur Errichtung der Rettungshubschrauberstation am Kalkberg belaufen sich nach
der derzeitigen Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung auf 11.342.500 €.
Die investiven Kosten von 10.917.500 € enthalten die Kosten für die restliche
Planungen, Ausschreibungen, den Hochbau und Tiefbau, die Erschließung sowie die
Kosten für die Ersteinrichtung.
Zur Finanzierung der investiven Kosten beschließt der Rat über die bereits im
Haushalt veranschlagten Mittel von 9.459.200 € hinaus die zusätzliche
Veranschlagung von 1.458.300 € im Teilfinanzplan 0212, Brand- und
Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen,
bzw. Finanzstelle 3703-0212-8-1000, Neubau RTH-Station, Haushaltsjahr 2012, im
Rahmen des Veränderungsnachweises. Dieser Betrag enthält, bezogen auf die
Baukosten, einen Risikozuschlag von 20%.
Für Schallschutzmaßnahmen werden im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Hpl.
2012 einmalig Mittel i.H.v. 400.000 € im Teilergebnisplan 0212 zusätzlich
bereit gestellt (siehe 4.3). Die benötigten Mittel für die
Öffentlichkeitsarbeit von 25.000 € stehen im Teilergebnisplan 0212 zur
Verfügung.
Der Rat erkennt
die Notwendigkeit für die Beschaffung der Ersteinrichtung der
Rettungshubschrauberbetriebsstation in Höhe von 140.000 € an.
Nach Abzug der bereits freigegebenen Mittel von 558.500 € für
Schadenersatzleistungen an den Investor (siehe Punkt 1.4) und vorab notwendiger
Beschaffungen i.H.v. 13.300 € beschließt der Rat die erste Freigabe der zur
Finanzierung der Maßnahmen notwendigen bereits veranschlagten Mittel in Höhe
von 8.887.400 €, Haushaltsjahr 2011 bei Finanzstelle 3703-0212-8-1000, Neubau
RTH-Station i.H.v. 7.526.400 € und bei Finanzstelle 6601-1201-8-8104,
Erschließung Kalkberg i.H.v. 1.361.000 €.
Die Finanzierung der Kosten für den Ankauf des Grundstückes beschließt der Rat
mit der Vorlage im nicht-öffentlichen Teil (Vorlagen-Nr. 4301/2011).
Die Vertreter der Kostenträger (Krankenkassen) haben bei einem
Erörterungsgespräch im Vorgriff auf das Beteiligungsverfahren gemäß § 14 (2)
Rettungsgesetz NRW die Übernahme der bisher im Verfahren ermittelten Kosten für
die Errichtung der Betriebsstation in Aussicht gestellt.
(Anlage 3 – Auszug aus dem Rettungsgesetz NRW)
Sowohl der Rettungs- als auch der
Intensivtransporthubschrauber werden mit Inbetriebnahme der Station auf dem
Kalkberg auf Satzungen umgestellt, um die 100%ige Refinanzierung zu sichern.
9.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die im November 2011 begonnene Bürgerinformation fortzusetzen.
10.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass die Geschäftsführung des FKB dem derzeitigen Interimsbetrieb auf
dem Flughafen Köln/Bonn bis zum Umzug der Hubschrauber auf den Kalkberg
zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Jorris beschlossen.