Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig der Bezirksvertretung 1 und den zuständigen Ratsgremien einen Vorschlag zu unterbreiten (z.B. Verwendung einer wassergebundenen Decke), wie die rechtsrheinische Uferpromenade zwischen Hohenzollernbrücke und Tanzbrunnen so saniert werden kann, dass sie ab Mai 2012 den üblichen Anforderungen an eine Fußgängerpromenade entspricht.

Für diese Maßnahme sind im Hpl 2012 prioritär Mittel auszuweisen.

 

Der rechtsrheinische Uferbereich ist eine bevorzugte Flaniermeile für Bewohner / innen und Tourist/innen, da von hier der unverstellte Blick über den Rhein auf die „Schokoladenseite“ des linksrheinischen Kölns möglich ist. Seine Wiederherstellung hat somit Priorität.

 


Abstimmungsergebnis:

Der Antrag wird vertagt, weil zunächst ein Ortstermin stattfinden soll.