Beschluss:

 

Der Rat beschließt

 

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 64424/03 für das Gebiet des circa 1 500 m² großen Teilgrundstücks aus dem Flurstück 339, Flur 58 der Gemarkung Köln-Efferen, (maßgeblich gelegen zwischen Elzstraße 8 und Neuenhöfer Allee 33) in Köln-Sülz —Arbeitstitel: Elzstraße in Köln-Sülz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

 

2.       den Bebauungsplan 64424/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.