Beschluss:
Der Rat möge zur Verbesserung der Wohnqualität am Brüsseler Platz folgendes beschließen:
Die zuständigen Behörden werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass alle die Nachtruhe der Anwohner des Brüsseler Platzes betreffenden gesetzlichen Bestimmungen bzw. ordnungsbehördlichen Erlasse und Erlaubnisse vollständig eingehalten werden. Zur Durchsetzung dieser Bestimmungen ist auch eine Aufstockung des Personals in Betracht zu ziehen und dann, falls notwendig, im Haushalt 2012 umzusetzen. Die dafür notwendigen Mittel sind durch Umschichtung im Gesamthaushalt bereitzustellen.
Verwaltung und Polizei sollen ihre Präsenz auf dem Platz an den Wochenenden abends ab 22.00 Uhr so gestalten, dass sie für Besucher permanent erkennbar sind.
Die Ordnungskräfte sollen insbesondere an den Wochenenden abends vor 22.00 Uhr ihr Augenmerk auf alle sicherheitsrelevanten Bereiche in der Umgebung des Platzes und auf dem Platz richten. Besonders wichtig ist es, Feuerwehrzufahrten, Bürgersteigflächen, Straßendurchfahrten, Fluchtwege und Notausgänge freizuhalten.
Jegliche musikalische Beschallung des Platzes ist ab 22.00 Uhr ebenso zu unterbinden wie das Spielen einzelner Musikinstrumente.
Das massenhafte Wildpinkeln auf der Platzfläche muss energisch bekämpft und deshalb konsequent mit Verwarnungsgeldern belegt werden. Die durch diese Unsitte heraufbeschworenen Verhältnisse sind nicht nur unhygienisch, sondern bilden auch in warmen Sommern eine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die im Maßnahmenkonzept enthaltene Vergrößerung der Außengastronomieflächen rückgängig zu machen.
Die Verwaltung soll prüfen, inwieweit durch bauliche Maßnahmen, etwa durch Einfassung des Platzes oder Erweiterung des Spielplatzes, eine Verbesserung der Platzsituation erreicht werden kann.
Die bisher gewonnenen Ergebnisse der am Brüssler Platz durchgeführten Messungen bzgl. Lärmemission, die Protokolle der Beiratssitzungen, sowie die Dokumentation geprüfter Verbesserungsvorschläge sind sofort zu veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis:
Auf Wunsch des Antragstellers wird der Antrag vertagt.