Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt:

1.    Die Richtlinie zur Ausreichung der ÖPNV-Pauschale ab 2012 gemäß Anlage 1

2.    Die ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW für das Jahr 2011 wird unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu einem Anteil von 95 Prozent (11.976.590,86 €) für die Finanzierung der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen auf dem Gebiet der Stadt Köln durch vom Rat der Stadt Köln mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtung betraute Unternehmen verwendet. Die restlichen fünf Prozent der ÖPNV-Pauschale in Höhe von 630.346,89 € verbleiben bei der Stadt Köln zur Verwendung für Zwecke des ÖPNV.

3.    Für die Beschaffung von Stadtbahnwagen aus Vorjahren wird durch die Restablösung einer bestehenden Verpflichtungsermächtigung ein Betrag in Höhe von 4.761.151,22 € an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ausgezahlt.

4.    Dementsprechend wird die Auszahlung von bis zu 7.215.439,64 € aus der ÖPNV-Pauschale an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) als einziges von der Stadt Köln mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen betrautes Verkehrsunternehmen vorgenommen. Die Auszahlung erfolgt in Form einer Gesellschafterzuzahlung im Sinne der Betrauung der KVB. Die KVB hat die Gesellschafterzuzahlung entsprechend den Regelungen in der Betrauung zu vereinnahmen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen der KVB die Auszahlungen zu gewähren.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.