Beschluss:
Der Rat beschließt:
1.
Die Richtlinie zur Ausreichung der ÖPNV-Pauschale ab 2012
gemäß Anlage 1
2.
Die ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW für das
Jahr 2011 wird unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu einem Anteil
von 95 Prozent (11.976.590,86 €) für die Finanzierung der Erfüllung
gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen auf dem Gebiet der Stadt Köln durch vom
Rat der Stadt Köln mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtung
betraute Unternehmen verwendet. Die restlichen fünf Prozent der ÖPNV-Pauschale in
Höhe von 630.346,89 € verbleiben bei der Stadt Köln zur Verwendung für
Zwecke des ÖPNV.
3.
Für die Beschaffung von Stadtbahnwagen aus Vorjahren wird
durch die Restablösung einer bestehenden Verpflichtungsermächtigung ein Betrag
in Höhe von 4.761.151,22 € an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB)
ausgezahlt.
4.
Dementsprechend wird die Auszahlung von bis zu 7.215.439,64 €
aus der ÖPNV-Pauschale an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) als einziges
von der Stadt Köln mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen
betrautes Verkehrsunternehmen vorgenommen. Die Auszahlung erfolgt in Form einer
Gesellschafterzuzahlung im Sinne der Betrauung der KVB. Die KVB hat die
Gesellschafterzuzahlung entsprechend den Regelungen in der Betrauung zu
vereinnahmen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen der KVB die Auszahlungen zu
gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.