RM Kron verpflichtet den dem Sportausschuss gem. § 58 Abs. 1 GO NW mit beratender Stimme angehörenden Sachkundigen Einwohner

                                    Herrn Heinrich Spieker

seine Aufgabe als Sachkundigen Einwohner des Sportausschusses der Stadt Köln nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes NRW und die Gesetze zu beachten und seine Pflichten zum Wohle der Stadt Köln zu erfüllen.