Bezirksbürgermeister Thiele
stellt zunächst den Beschlussvorschlag der Verwaltung und anschließend den
gemeinsamen Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen vom 08.12.2011 zur Abstimmung:
Beschlüsse:
1. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Rat,
folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt die Planung zur Bebauung des
städtischen Grundstückes Augsburger Str. 4, 51103 Köln-Höhenberg (Gemarkung: Vingst,
Blatt 00229 Flur 29, Flurstücke 754) zur Kenntnis und beschließt den Neubau des
Wohnhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau mit investiven Gesamtkosten in
Höhe von 3.328.000 € (incl. bereits verausgabter Planungskosten in Höhe von rd.
180.000,00 €).
Der Rat beschließt:
·
die
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Hj. 2011 i. H. v. 410.000
€, im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen;
·
die
haushaltsmäßige Berücksichtigung von investiven Auszahlungsermächtigungen in
den Haushaltsplänen 2012 ff von 1.100.000 € in 2012, 1.300.000 € in 2013 und
338.000 € in 2014 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen;
·
den
Abbruch des städtischen Sozialhauses Augsburger Str. 1+4, 51103 Köln-Höhenberg
Die Verwaltung wird ermächtigt, das
Bauvorhaben umzusetzen. Der Rat verzichtet auf die Erteilung eines
Vergabevorbehaltes.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme des Bezirksvertreters Wiener (pro Köln) zugestimmt.
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Rat,
folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche
Möglichkeiten es gibt, Aufenthaltsräume für Kinder und Jugendliche im Objekt
Augsburger Straße zur Verfügung zu stellen bzw. perspektivisch zu ermöglichen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und der Stimme des Bezirksvertreters Wiener (pro Köln) zu gestimmt.
Anmerkung: Bezirksvertreter Delawari (Bündnis 90/Die Grünen) war
bei der Abstimmung beider Beschlüsse nicht anwesend.