Zusatz: Sammelumdruck vom 11.11.2011. Bitte zur aktuellen Sitzung bereit halten.
Anlagen 14 - 16 als Sammelumdruck vom 07.12.2011 (Tischvorlage)
Anlagen 17 und 18 als Sammelumdruck vom 08.12.2011 (Tischvorlage)

Beschluss: ungeändert empfohlen

Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

1.                  Der Rat nimmt unter Bezug auf seinen Beschluss vom 05.07.2005 (Top 4.1.1 und Top 9.12, Ds-Nr. 0851/005 und Ds-Nr. 0444/005) die folgenden Sachstände zur Kenntnis:

1.1       Keine Standortalternativen mehr

Mit der Absage der Geschäftsführung des Flughafen Köln/Bonn vom 01.06.2011 zur Unterbringung der beiden Luftrettungs-Hubschraubersysteme auf dem Flughafen Köln-Bonn entfällt die letzte Alternative zum Kalkberg.

 

1.2      Luftrechtliche Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 21.10.2008
(Amtsblatt der Bezirksregierung Köln 2008, S. 390 ff.)

Die beiden Rettungshubschrauber leisten Luftrettungsdienste ausschließlich tagsüber im Sichtflug. Die Einsätze im Sommer liegen in einem Zeitfenster von 07:00 Uhr bis Sonnenuntergang; im Winter von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Im Einzelfall ist die Rückkehr von Einsätzen zum Verbleib auf der Betriebsstation auch nach Sonnenuntergang notwendig. In der Nacht werden grundsätzlich Rettungswagen (RTW) eingesetzt.


Die Genehmigung ist vom Verwaltungsgericht Köln am 20.07.2011 durch erstinstanzliches Urteil aus formalen Gründen bestätigt worden. Die Kläger haben fristgerecht
einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil gestellt. Das VG Köln hat die Gerichtsakten dem OVG Münster zur Entscheidung übersandt.

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am 28.10.2010 die sofortige Vollziehbarkeit ihrer Genehmigung angeordnet und damit das vorrangige dringende öffentliche Interesse an der Errichtung der Station für die Luftrettung in Köln und der Region festgestellt.

Die derzeitige Grundstückseigentümerin hat der Stadt Köln - unabhängig von dem geplanten Eigentumsübergang auf die Stadt - bereits am 01.12.2010 die Nutzung der Liegenschaft zur Errichtung und zum Betrieb der Hubschrauberstation angeboten.

 

1.3             Baurecht

Die Grundstückseigentümerin hat aufgrund der Vorgabe der Stadt Köln einen städtebaulichen Wettbewerb in Form einer Architektenmehrfachbeauftragung für die Hubschrauberbetriebsstation durchgeführt. Dazu wurde eine Jury gebildet, der u.a. Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses angehörten. Die Firma OX2 (Aachen) wurde als Sieger gekürt. Der Siegerentwurf des Architektenbüros OX2 ordnet und gestaltet die Station auf der Buchforst abgewandten Süd-West-Seite des Kalkberges so, dass sie zusammen mit der Kuppe des Kalkberges eine Lärmschutzwirkung für Buchforst bildet.

Die Grundstückseigentümerin hat auf dieser Grundlage den Bauantrag für die Hubschrauberbetriebsstation gestellt. Die Baugenehmigung liegt erteilungsreif beim Bauaufsichtsamt der Stadt Köln vor.

 

1.4             Wechsel vom Investoren- zum Eigenregiemodell

Die Verwaltung hat, u.a. aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 29.10.2009 zum Bau der Messehallen, von dem am 05.07.2005 noch vorgesehenen Investorenmodell Abstand genommen.

 

Da kein Mietvertrag mit dem Investor zustande gekommen ist, hat die Verwaltung Mittel zur Begleichung der Schadensersatzleistungen in Höhe von 558.500 € an den privaten Investor für dessen Aufwendungen für Planung und Genehmigung in den Haushalt eingestellt (Hauptausschuss 23.08.2010, Top 12.1 nicht öffentlicher Teil). Eine weitere Forderung des Investors wird geprüft.

 

Entsprechend der mündlichen Zusage der Verwaltung im Hauptausschuss am 23.08.2010, keine weiteren externen Planungsaufträge zu vergeben, konnten die vorhandenen Defizite durch verwaltungsinterne Eigenleistung bisher nur teilweise ausgeglichen werden. Deshalb sind in Einzelbereichen - z.B. zu der Erschließungsstraße – noch Planungsaufträge erforderlich.


 

1.5       Lärmschutzmaßnahmen

Die Verwaltung hat alle Prüfaufträge aus dem Ratsbeschluss vom 05.07.2005 (Niederschrift Seite 54 – 59) abgearbeitet (Anlage 1).

 

Zur Steigerung der Lebensqualität sind gemäß dem o.g. Ratsbeschluss (Niederschrift Seite 57 oben) im ohnehin bereits sehr stark belasteten Stadtteil Buchforst zusätzliche die Lärmbelastung verringernde Maßnahmen geplant, beschlossen oder stehen vor der Umsetzung:

·           Veränderte Gestaltung der Waldecker Straße im Jahre 2012 mit nur noch zwei Fahrspuren und einem Kreisverkehr an der Zufahrt zur Stadtautobahn; mit der Verbesserung der Aufenthaltsqualität werden auch positive Auswirkungen für die örtliche Geschäftswelt erwartet (Rat 14.07.2011, Top 10.18, Vorlagen-Nr. 1364/2011)

·           Lärmoptimierter Asphalt für die Stadtautobahn B 55 a vom Autobahnkreuz Köln-Ost bis zur Rampe der Zoobrücke (Verkehrsausschuss 28.06.2011, Top 4.5, Vorlagen-Nr. 0368/2011) ab 2014/15

2.                  Vor diesem Hintergrund bestätigt der Rat seine Entscheidung für den Standort „Kalkberg“ vom 05.07.2005.

3.                  In Abänderung seines Beschlusses vom 05.07.2005 beauftragt der Rat die Verwaltung, anstelle der Anmietung (Investorenmodell) nun in eigener Regie die noch notwendigen Planungen, Ausschreibungen, die Erschließung und den Bau der gemeinsamen Hubschrauberstation für den Rettungshubschrauber Christoph 3 (RTH) und den Intensivtransporthubschrauber Christoph Rheinland (ITH) auf dem „Kalkberg“ zur Sicherstellung des Luftrettungsdienstes in Köln und der Region durchzuführen.

4.                  Der Rat akzeptiert, dass durch den Systemwechsel zum Eigenregiemodell zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Hierzu gehören die Vergabe von Planungsaufträgen an Externe sowie die Kalkulation eines zusätzlichen Risikozuschlages.

5.                  Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Grundstück „Kalkberg“ zu erwerben (siehe nicht-öffentliche Beschlussvorlage Nr. 4301/2011).

6.                  Der Rat beauftragt die Verwaltung, das in der luftrechtlichen Genehmigung vom 21.10.2008 aufgetragene Lärmschutzprogramm für Gebäude mit besonders lärmsensiblen Einrichtungen im Abstand von bis zu 1.000 Meter in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde zu planen, umzusetzen oder den Eigentümern passive Lärmschutzmaßnahmen zu ermöglichen. In diesem Radius befinden sich in städtischer oder privater Trägerschaft 13 Kindergärten, 9 Schulen und 1 Seniorenheim
(Anlage 2).

7.                  Zum Ausgleich der besonderen Belastung des Stadtteils Buchforst wird die Verwaltung beauftragt, in Kooperation mit der RheinEnergie AG ein Konzept für die Gestaltung und Illumination der 4 Bahnunterführungen in der Karlsruher Straße, Kalk-Mülheimer-Straße, Waldecker Straße und Heidelberger Straße (letztere im Rahmen des Programms „Mülheim 2020“) sowie für die Straßenunterführung der Kalk-Mülheimer-Straße unter der B 55a zu entwickeln. Dieses Beleuchtungs- und Gestaltungskonzept soll als Eingangstor für den Stadtteil Buchforst insbesondere die Barrierewirkung der Unterführungen vermindern.

8.                  Die Gesamtkosten zur Errichtung der Rettungshubschrauberstation am Kalkberg belaufen sich nach der derzeitigen Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung auf 11.342.500 €.

Die investiven Kosten von 10.917.500 € enthalten die Kosten für die restliche Planungen, Ausschreibungen, den Hochbau und Tiefbau, die Erschließung sowie die Kosten für die Ersteinrichtung.
Zur Finanzierung der investiven Kosten beschließt der Rat über die bereits im Haushalt veranschlagten Mittel von 9.459.200 € hinaus die zusätzliche Veranschlagung von 1.458.300 € im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen, bzw. Finanzstelle 3703-0212-8-1000, Neubau RTH-Station, Haushaltsjahr 2012, im Rahmen des Veränderungsnachweises. Dieser Betrag enthält, bezogen auf die Baukosten, einen Risikozuschlag von 20%.


Für Schallschutzmaßnahmen werden im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Hpl. 2012 einmalig Mittel i.H.v. 400.000 € im Teilergebnisplan 0212 zusätzlich bereit gestellt (siehe 4.3). Die benötigten Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit von 25.000 € stehen im Teilergebnisplan 0212 zur Verfügung.

 

Der Rat erkennt die Notwendigkeit für die Beschaffung der Ersteinrichtung der Rettungshubschrauberbetriebsstation in Höhe von 140.000 € an.

Nach Abzug der bereits freigegebenen Mittel von 558.500 € für Schadenersatzleistungen an den Investor (siehe Punkt 1.4) und vorab notwendiger Beschaffungen i.H.v. 13.300 € beschließt der Rat die erste Freigabe der zur Finanzierung der Maßnahmen notwendigen bereits veranschlagten Mittel in Höhe von 8.887.400 €, Haushaltsjahr 2011 bei Finanzstelle 3703-0212-8-1000, Neubau RTH-Station i.H.v. 7.526.400 € und bei Finanzstelle 6601-1201-8-8104, Erschließung Kalkberg i.H.v. 1.361.000 €.

Die Finanzierung der Kosten für den Ankauf des Grundstückes beschließt der Rat mit der Vorlage im nicht-öffentlichen Teil (Vorlagen-Nr. 4301/2011).


Die Vertreter der Kostenträger (Krankenkassen) haben bei einem Erörterungsgespräch im Vorgriff auf das Beteiligungsverfahren gemäß § 14 (2) Rettungsgesetz NRW die Übernahme der bisher im Verfahren ermittelten Kosten für die Errichtung der Betriebsstation in Aussicht gestellt.
(Anlage 3 – Auszug aus dem Rettungsgesetz NRW)

Sowohl der Rettungs- als auch der Intensivtransporthubschrauber werden mit Inbetriebnahme der Station auf dem Kalkberg auf Satzungen umgestellt, um die 100%ige Refinanzierung zu sichern.

9.                  Die Verwaltung wird beauftragt, die im November 2011 begonnene Bürgerinformation fortzusetzen.

10.             Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Geschäftsführung des FKB dem derzeitigen Interimsbetrieb auf dem Flughafen Köln/Bonn bis zum Umzug der Hubschrauber auf den Kalkberg zustimmt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.