Sitzung: 08.12.2011 UG/0019/2011
Zusatz: Sammelumdruck vom 11.11.2011. Bitte zur aktuellen Sitzung bereit halten.
Anlagen 14 - 16 als Sammelumdruck vom 07.12.2011 (Tischvorlage)
Anlagen 17 und 18 als Sammelumdruck vom 08.12.2011 (Tischvorlage)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 4300/2011
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und
Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat nimmt unter Bezug auf seinen Beschluss vom 05.07.2005 (Top
4.1.1 und Top 9.12, Ds-Nr. 0851/005 und Ds-Nr. 0444/005) die folgenden Sachstände
zur Kenntnis:
1.1 Keine Standortalternativen mehr
Mit der Absage der
Geschäftsführung des Flughafen Köln/Bonn vom 01.06.2011 zur Unterbringung der
beiden Luftrettungs-Hubschraubersysteme auf dem Flughafen Köln-Bonn entfällt
die letzte Alternative zum Kalkberg.
1.2 Luftrechtliche Genehmigung der
Bezirksregierung Düsseldorf vom 21.10.2008
(Amtsblatt der Bezirksregierung Köln 2008, S. 390 ff.)
Die beiden Rettungshubschrauber leisten Luftrettungsdienste ausschließlich
tagsüber im Sichtflug. Die Einsätze im Sommer liegen in einem Zeitfenster von
07:00 Uhr bis Sonnenuntergang; im Winter von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
Im Einzelfall ist die Rückkehr von Einsätzen zum Verbleib auf der
Betriebsstation auch nach Sonnenuntergang notwendig. In der Nacht werden
grundsätzlich Rettungswagen (RTW) eingesetzt.
Die Genehmigung ist vom Verwaltungsgericht Köln am 20.07.2011 durch
erstinstanzliches Urteil aus formalen Gründen bestätigt worden. Die Kläger
haben fristgerecht einen Antrag auf Zulassung der Berufung
gegen das Urteil gestellt. Das VG Köln hat die Gerichtsakten dem OVG Münster
zur Entscheidung übersandt.
Die Bezirksregierung
Düsseldorf hat am 28.10.2010 die sofortige Vollziehbarkeit ihrer Genehmigung
angeordnet und damit das vorrangige dringende öffentliche Interesse an der
Errichtung der Station für die Luftrettung in Köln und der Region festgestellt.
Die derzeitige
Grundstückseigentümerin hat der Stadt Köln - unabhängig von dem geplanten
Eigentumsübergang auf die Stadt - bereits am 01.12.2010 die Nutzung der
Liegenschaft zur Errichtung und zum Betrieb der Hubschrauberstation angeboten.
1.3
Baurecht
Die Grundstückseigentümerin hat aufgrund der Vorgabe der Stadt Köln einen
städtebaulichen Wettbewerb in Form einer Architektenmehrfachbeauftragung für
die Hubschrauberbetriebsstation durchgeführt. Dazu wurde eine Jury gebildet,
der u.a. Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses angehörten. Die Firma OX2
(Aachen) wurde als Sieger gekürt. Der Siegerentwurf des Architektenbüros OX2
ordnet und gestaltet die Station auf der Buchforst abgewandten Süd-West-Seite
des Kalkberges so, dass sie zusammen mit der Kuppe des Kalkberges eine
Lärmschutzwirkung für Buchforst bildet.
Die Grundstückseigentümerin hat auf dieser Grundlage den Bauantrag für die
Hubschrauberbetriebsstation gestellt. Die Baugenehmigung liegt erteilungsreif
beim Bauaufsichtsamt der Stadt Köln vor.
1.4
Wechsel vom Investoren- zum Eigenregiemodell
Die Verwaltung hat, u.a. aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom
29.10.2009 zum Bau der Messehallen, von dem am 05.07.2005 noch vorgesehenen
Investorenmodell Abstand genommen.
Da kein Mietvertrag mit dem
Investor zustande gekommen ist, hat die Verwaltung Mittel zur Begleichung der
Schadensersatzleistungen in Höhe von 558.500 € an den privaten Investor für
dessen Aufwendungen für Planung und Genehmigung in den Haushalt eingestellt
(Hauptausschuss 23.08.2010, Top 12.1 nicht öffentlicher Teil). Eine weitere
Forderung des Investors wird geprüft.
Entsprechend der mündlichen
Zusage der Verwaltung im Hauptausschuss am 23.08.2010, keine weiteren externen
Planungsaufträge zu vergeben, konnten die vorhandenen Defizite durch
verwaltungsinterne Eigenleistung bisher nur teilweise ausgeglichen werden.
Deshalb sind in Einzelbereichen - z.B. zu der Erschließungsstraße – noch
Planungsaufträge erforderlich.
1.5 Lärmschutzmaßnahmen
Die Verwaltung hat alle
Prüfaufträge aus dem Ratsbeschluss vom 05.07.2005 (Niederschrift Seite 54 – 59)
abgearbeitet (Anlage 1).
Zur Steigerung der
Lebensqualität sind gemäß dem o.g. Ratsbeschluss (Niederschrift Seite 57 oben)
im ohnehin bereits sehr stark belasteten Stadtteil Buchforst zusätzliche die
Lärmbelastung verringernde Maßnahmen geplant, beschlossen oder stehen vor der
Umsetzung:
·
Veränderte Gestaltung der Waldecker Straße im Jahre 2012 mit nur noch
zwei Fahrspuren und einem Kreisverkehr an der Zufahrt zur Stadtautobahn; mit
der Verbesserung der Aufenthaltsqualität werden auch positive Auswirkungen für
die örtliche Geschäftswelt erwartet (Rat 14.07.2011, Top 10.18, Vorlagen-Nr.
1364/2011)
·
Lärmoptimierter Asphalt für die Stadtautobahn B 55 a vom Autobahnkreuz
Köln-Ost bis zur Rampe der Zoobrücke (Verkehrsausschuss 28.06.2011, Top 4.5, Vorlagen-Nr.
0368/2011) ab 2014/15
2.
Vor diesem Hintergrund bestätigt der Rat seine Entscheidung für den
Standort „Kalkberg“ vom 05.07.2005.
3.
In Abänderung seines Beschlusses vom 05.07.2005 beauftragt der Rat die
Verwaltung, anstelle der Anmietung (Investorenmodell) nun in eigener Regie die
noch notwendigen Planungen, Ausschreibungen, die Erschließung und den Bau der
gemeinsamen Hubschrauberstation für den Rettungshubschrauber Christoph 3 (RTH)
und den Intensivtransporthubschrauber Christoph Rheinland (ITH) auf dem
„Kalkberg“ zur Sicherstellung des Luftrettungsdienstes in Köln und der Region
durchzuführen.
4.
Der Rat akzeptiert, dass durch den Systemwechsel zum Eigenregiemodell
zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Hierzu gehören die Vergabe von
Planungsaufträgen an Externe sowie die Kalkulation eines zusätzlichen
Risikozuschlages.
5.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Grundstück „Kalkberg“ zu erwerben
(siehe nicht-öffentliche Beschlussvorlage Nr. 4301/2011).
6.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, das in der luftrechtlichen
Genehmigung vom 21.10.2008 aufgetragene Lärmschutzprogramm für Gebäude mit
besonders lärmsensiblen Einrichtungen im Abstand von bis zu 1.000 Meter in
Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde zu planen, umzusetzen oder den
Eigentümern passive Lärmschutzmaßnahmen zu ermöglichen. In diesem Radius
befinden sich in städtischer oder privater Trägerschaft 13 Kindergärten, 9
Schulen und 1 Seniorenheim
(Anlage 2).
7.
Zum Ausgleich der besonderen Belastung des
Stadtteils Buchforst wird die Verwaltung beauftragt, in Kooperation mit der
RheinEnergie AG ein Konzept für die Gestaltung und Illumination der 4
Bahnunterführungen in der Karlsruher Straße, Kalk-Mülheimer-Straße, Waldecker
Straße und Heidelberger Straße (letztere im Rahmen des Programms „Mülheim
2020“) sowie für die Straßenunterführung der Kalk-Mülheimer-Straße unter der B
55a zu entwickeln. Dieses Beleuchtungs- und Gestaltungskonzept soll als
Eingangstor für den Stadtteil Buchforst insbesondere die Barrierewirkung der
Unterführungen vermindern.
8.
Die Gesamtkosten zur Errichtung der Rettungshubschrauberstation
am Kalkberg belaufen sich nach der derzeitigen Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung
auf 11.342.500 €.
Die investiven Kosten von 10.917.500 € enthalten die Kosten für die restliche
Planungen, Ausschreibungen, den Hochbau und Tiefbau, die Erschließung sowie die
Kosten für die Ersteinrichtung.
Zur Finanzierung der investiven Kosten beschließt der Rat über die bereits im
Haushalt veranschlagten Mittel von 9.459.200 € hinaus die zusätzliche
Veranschlagung von 1.458.300 € im Teilfinanzplan 0212, Brand- und
Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen,
bzw. Finanzstelle 3703-0212-8-1000, Neubau RTH-Station, Haushaltsjahr 2012, im
Rahmen des Veränderungsnachweises. Dieser Betrag enthält, bezogen auf die
Baukosten, einen Risikozuschlag von 20%.
Für Schallschutzmaßnahmen werden im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Hpl.
2012 einmalig Mittel i.H.v. 400.000 € im Teilergebnisplan 0212 zusätzlich
bereit gestellt (siehe 4.3). Die benötigten Mittel für die
Öffentlichkeitsarbeit von 25.000 € stehen im Teilergebnisplan 0212 zur
Verfügung.
Der Rat erkennt die Notwendigkeit für die Beschaffung der
Ersteinrichtung der Rettungshubschrauberbetriebsstation in Höhe von 140.000 €
an.
Nach Abzug der bereits freigegebenen Mittel von 558.500 € für
Schadenersatzleistungen an den Investor (siehe Punkt 1.4) und vorab notwendiger
Beschaffungen i.H.v. 13.300 € beschließt der Rat die erste Freigabe der zur
Finanzierung der Maßnahmen notwendigen bereits veranschlagten Mittel in Höhe
von 8.887.400 €, Haushaltsjahr 2011 bei Finanzstelle 3703-0212-8-1000, Neubau
RTH-Station i.H.v. 7.526.400 € und bei Finanzstelle 6601-1201-8-8104,
Erschließung Kalkberg i.H.v. 1.361.000 €.
Die Finanzierung der Kosten für den Ankauf des Grundstückes beschließt der Rat
mit der Vorlage im nicht-öffentlichen Teil (Vorlagen-Nr. 4301/2011).
Die Vertreter der Kostenträger (Krankenkassen) haben bei einem
Erörterungsgespräch im Vorgriff auf das Beteiligungsverfahren gemäß § 14 (2)
Rettungsgesetz NRW die Übernahme der bisher im Verfahren ermittelten Kosten für
die Errichtung der Betriebsstation in Aussicht gestellt.
(Anlage 3 – Auszug aus dem Rettungsgesetz NRW)
Sowohl der Rettungs- als
auch der Intensivtransporthubschrauber werden mit Inbetriebnahme der Station
auf dem Kalkberg auf Satzungen umgestellt, um die 100%ige Refinanzierung zu
sichern.
9.
Die Verwaltung wird beauftragt, die im November 2011 begonnene
Bürgerinformation fortzusetzen.
10.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Geschäftsführung des FKB dem
derzeitigen Interimsbetrieb auf dem Flughafen Köln/Bonn bis zum Umzug der
Hubschrauber auf den Kalkberg zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.