Nachtrag: 09.12.2011

Zusatz: Tischvorlage

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorlage unter Berücksichtigung folgender Punkte zu überarbeiten und im nächsten AVR in seiner Sitzung am 06.02.2012 vorzulegen:

1.      Alle aufgeführten Ziele des Maßnahmenplans sollen mit einer Zeitschiene versehen und mit einem Controlling durch das Gleichstellungsamt verknüpft werden.

2.      Frauenförderung im mittleren und gehobenen Dienst: Hier sollen mit dem Ziel der Verbesserung der Arbeitszufriedenheit und Arbeitsmotivation Vorschläge erarbeitet werden, wie insbesondere die Arbeitssituation von Frauen im mittleren und unteren gehobenen Dienst verbessert werden kann. Zu prüfen sind hierbei besonders Möglichkeiten zur Verbesserung der jeweiligen Arbeitsbedingungen in enger Abstimmung mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement sowie Möglichkeiten weiterer Flexibilisierung von Arbeitszeiten und Arbeitsorten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

3.      Frauen und Gesundheit: Frauen unterliegen weit häufiger als Männer der Doppelbelastung von Beruf und Familie. Informationsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Gesundheitsstärkung sollen in Verbindung mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement und unter Beachtung von Gender Mainstreaming aufgezeigt werden.

4.      Stellenbesetzungsverfahren: Frauenförderung im Bereich der Stadt Köln soll auf allen Beschäftigungsebenen, aber insbesondere auf der unteren und mittleren Ebene, aktiv betrieben werden. Frauen sollen nicht nur bei Vakanzen im Leitungsbereich, sondern in allen Bereichen verstärkt angesprochen werden; ihnen sollen Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Hierzu soll der Frauenförderplan Maßnahmen benennen und nachverfolgen.

5.      Jährliches Berichtswesen der Dezernate über den Stand der Umsetzung der Vorgaben des Frauenförderplans.

6.      Insbesondere sollen bei Stellenaufwertungen die Antragstellungen und deren Ergebnisse geschlechterspezifisch aufgelistet und der AVR regelmäßig darüber unterrichtet werden.

7.      Der Frauenförderplan ist entsprechend den aktuellen gesetzlichen Vorgaben des LGG weiterhin als „Frauenförderplan“ zu deklarieren und der Geltungszeitraum ist in Anknüpfung an die Laufzeit des letzten Frauenförderplans für eine Laufzeit von drei Jahren auf die Zeit von 2011-2013 festzusetzen,.

8.      Die Überlegungen zur Frauenförderung im Rahmen des Frauenförderplans der Stadt Köln sind in Einklang zu bringen und abzustimmen mit den parallel laufenden Beratungen über die Erstellung eines Gleichstellungsaktionsplans für Köln vor dem Hintergrund der städtischen Verpflichtungen aus der EU-Charta für Gleichstellung von Frauen und Männern.

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, FDP und Pro Köln zugestimmt