Beschluss:
Die Bezirksvertretung beschließt, folgende Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen:
Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) treffen
wir folgende Entscheidung und empfehlen dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden
Beschluss zu fassen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen
Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Severinstraße, An St. Katharinen,
Achterstraße, Rosenstraße, westliche Grenze des öffentlichen Parkplatzes,
Achtergäßchen, östliche Grenze der Severinstraße, Kartäuserhof, westliche
Grenze der Flurstücke 469 und 139/4, westliche und nördliche Grenze des
Flurstücks 139/2, westliche Grenze der Severinstraße, südliche und westliche
Grenze der Flurstücke 112/4, 112/1 und 247, westliche Grenze des Flurstücks
758/115, Jakobstraße, westliche Grenze der Flurstücke 376, 363 und 362,
Josephstraße, westliche Grenze der Flurstücke 351 und 341, Im Dau, westliche
und nördliche Grenze des Flurstücks 741/30, westliche Grenze der Flurstücke 447
und 304 bis 312 (alle Gemarkung Köln, Flur 12), Karl-Berbuer-Platz, westliche
Grenze der Flurstücke 426 und 409 (beide Gemarkung Köln, Flur 10) und
Perlengraben (B 55) —Arbeitstitel: "Nördliche Severinstraße (Bezirksteilzentrum)" in
Köln-Altstadt/Süd– aufzustellen
mit dem Ziel, unter anderem ein besonderes Wohngebiet mit dem Ausschluss von
Vergnügungsstätten (Spiel- und Automatenhallen, Nachtlokale jeglicher Art,
Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen mit sexuellem
Charakter ausgerichtet ist, Wettbüros und Swinger-Clubs) und von
Einzelhandelsbetrieben im Sinne von Sex-Shops, sowie das Maß der baulichen
Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen
festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.