Beschluss:
1. Der Rat beschließt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlage 1 - Langfassung) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Beschlossen werden hiermit insbesondere die Zentren- und Standortstruktur, die Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche, die Steuerungs- und Ansiedlungsregeln sowie die Modifikation der Kölner Sortimentsliste.
Der Rat folgt damit auch den Empfehlungen der Projektgruppe Einzelhandelskonzept.
2.
Zur
Unterstützung der Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beauftragt
der Rat die Verwaltung, einen Konsultationskreis unter Beteiligung der
Interessenvertretungen des Einzelhandels einzurichten. Die Verwaltung
wird beauftragt hierzu ein Konzept zu
erarbeiten und dem Rat zum Beschluss vorzulegen.
3.
Der Rat
nimmt die im Teil B des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes enthaltenen
Handlungsempfehlungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die
dargestellten Änderungen zu prüfen. Bei positivem Prüfergebnis erfolgt die
Umsetzung im Rahmen der vorhandenen finanziellen und personellen Möglichkeiten.
Zur konkreten Ausgestaltung, zur Finanzierung und zur zeitlichen Umsetzung von
Einzelprojekten sind von den jeweils zuständigen Gremien Beschlüsse im Rahmen
von Einzelvorlagen erforderlich.
4.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die Fortschreibung des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zu erarbeiten und zum Beschluss vorzulegen.
Alternative: Keine
Den heutigen rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend ist ein umfassender
Schutz sowie die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche ohne ein nach § 1
Absatz 6 Nr. 11 BauGB beschlossenes städtebauliches Entwicklungskonzept /
Einzelhandelskonzept nicht durchsetzbar.
Abstimmungsergebnis:
Die Vorlage wird vertagt.