Beschluss:
Die Bezirksvertretung bittet den Stadtentwicklungsausschuss, folgenden –
ergänzten – Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. für
den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) in der Anlage 2
dargestellten Bereich, das heißt für das Gebiet in Gemarkung 054972, Flur 32,
mit den Flurstücken 186, 197, 198, 199, 292 sowie darüber hinaus für Teile der
Flurstücke 300 und 200, durch einen circa 30 m bis 40 m breiten
Bereich - gemessen vom bestehenden Baukörper des Staatenhauses - in nördlicher
und nordöstlicher Richtung bis zur westlichen Flurstücksgrenze 319, dort in
südlicher Richtung entlang bis zum Schnittpunkt mit der nördlichen Flucht des
den Rheinparkweg überbauenden Gebäudes (RTL-Parkhaus) und von dort weiter in
westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des
Flurstücks 292 in Köln Deutz, eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten sowie
2. die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch
öffentlichen Aushang des Planentwurfes (Modell 1, Aushang) durchzuführen.
3.
mit RTL über die öffentliche Nutzung
des Parkhauses zu verhandeln bzw. die öffentliche Nutzung einzufordern, sofern
diese vertraglich vereinbart wurde.
Abstimmungsergebnis:
Mit der Ergänzung einstimmig beschlossen.