Beschluss:

Die Bezirksvertretung bittet den Stadtentwicklungsausschuss, folgenden – ergänzten – Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) in der Anlage 2 dargestellten Bereich, das heißt für das Gebiet in Gemarkung 054972, Flur 32, mit den Flurstücken 186, 197, 198, 199, 292 sowie darüber hinaus für Teile der Flurstücke 300 und 200, durch einen circa 30 m bis 40 m breiten Bereich - gemessen vom bestehenden Baukörper des Staatenhauses - in nördlicher und nordöstlicher Richtung bis zur westlichen Flurstücksgrenze 319, dort in südlicher Richtung entlang bis zum Schnittpunkt mit der nördlichen Flucht des den Rheinparkweg überbauenden Gebäudes (RTL-Park­haus) und von dort weiter in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 292 in Köln Deutz, eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten sowie

2.       die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch öffentlichen Aushang des Planentwurfes (Modell 1, Aushang) durchzuführen.

 

3.       mit RTL über die öffentliche Nutzung des Parkhauses zu verhandeln bzw. die öffentliche Nutzung einzufordern, sofern diese vertraglich vereinbart wurde.


Abstimmungsergebnis:

Mit der Ergänzung einstimmig beschlossen.