- mündlicher Änderungsantrag der CDU-Fraktion

- mündlicher Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Herr Bezirksbürgermeister Homann lässt zunächst über die beiden Änderungsanträge und anschließend über die geänderte Vorlage abstimmen:

 

1. Beschluss:

Dabei ist die Dichte des Bebauungsgebietes auf das Maß des derzeit geltenden Baurechts zu beschränken.

Eine Anbindung des neu zu schaffenden Quartiers an die bestehende Wohnbebauung des Stadtteils Bayenthal ist erwünscht und eine Durchwegung des Gebietes anzustreben. (CDU)

 

Der Zugang zum vorhandenen Spielplatz muss gewährleistet sein und für die zusätzliche Wohnbebauung sind zusätzliche Spielplätze vorzusehen. (SPD)

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Balint, Petschel und Schöppe)

 

2. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem STEA, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan (vorhabenbezogenen Bebauungsplan) für die Grundstücke Gustav-Heinemann-Ufer 88 - 90 in Köln-Bayenthal einzuleiten mit dem Ziel, entlang des Gustav-Heinemann-Ufers eine gemischte Büro- und Wohnbebauung und im Übrigen eine Wohnbebauung festzusetzen.

 

Dabei ist die Dichte des Bebauungsgebietes auf das Maß des derzeit geltenden Baurechts zu beschränken.

Eine Anbindung des neu zu schaffenden Quartiers an die bestehende Wohnbebauung des Stadtteils Bayenthal ist erwünscht und eine Durchwegung des Gebietes anzustreben.

 

Der Zugang zum vorhandenen Spielplatz muss gewährleistet sein und für die zusätzliche Wohnbebauung sind zusätzliche Spielplätze vorzusehen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Balint, Petschel und Schöppe)