Sitzung: 15.03.2012 UG/0023/2012
Zusatz: Sammelumdruck vom 28.11.2011.
In der Sitzung am 02.02.2012 (TOP 6.2) zurückgestellt in die Sitzung am 15.03.2012
Bitte zur aktuellen Sitzung mitbringen.
Als w Anl liegen ein Ausz a d Beschlussp d BV Chorw v 08.03. u des VA v 13.03. (TV) vor.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 4162/2011
Die Ausschussvorsitzende stellt den um die Beschlussempfehlung der
Bezirksvertretung Chorweiler ergänzten Beschlusstext zur Abstimmung:
Geänderter (ergänzter)
Beschluss:[1]
Der Ausschuss Umwelt
und Grün empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs. 1 der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den
Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB
vom 28.09.2011 über die Umsetzung des Planfeststellungsabschnittes (PFA) 10 auf
der Grundlage der durchgeführten positiven Grundlagenermittlung, vorbehaltlich
eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und der gesicherten
Finanzierung zu.
Als Zielvorgabe für den Betrieb des
Notfallpolders wird eine Flutung nur bei sehr großen Hochwasserereignissen
knapp unterhalb des 200-jährlichen Bemessungshochwassers (BHW 200) –
entsprechend 11,90m Kölner Pegel – im Planfeststellungsverfahren beantragt. Das
Prozedere der Flutung wird in einem zu erstellenden Betriebsplan
festgeschrieben.
Dabei
wird unter „knapp“ frühestens 14 Stunden vor Erreichung der auf der Basis
der Oberlieger-Rheinpegel errechneten Überschreitung der 11,90 m Kölner Pegel
Marke verstanden.
Es soll
ein Konzept für Rettungs- und Fluchtwege im Katastrophenfall entwickelt und
ggf. technische Lösungen und bauliche Maßnahmen durchgeführt werden. Die
Notwendigkeit eines solchen Konzeptes ergibt sich unabhängig vom
Retentionsraum, da die Rettungs- und Fluchtwege bei jedem größerem
Hochwasserereignis erforderlich sein könnten.
Das
Konzept soll bis zu den Sommerferien 2012 der Bezirksvertretung Chorweiler vorgestellt
werden.
Auch
sollen die Altlastenbereiche südlich der Brombeergasse und nördlich des
Blumenbergsweges auf Schadstoffe untersucht ggf. beseitigt werden.
Die
Schadstoffuntersuchung soll bis zu den Sommerferien 2012 erfolgen.
Die
Schadstoffuntersuchung der Altlasten soll unabhängig vom Retentionsraum
erfolgen, da auch hier durch steigendes Grundwasser bei jedem größerem
Hochwasserereignis eine Gefährdung gegeben ist.
Des
Weiteren sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Abpumpleistung bei der
Entleerung des Retentionsraums ergriffen werden.
Außerdem
soll das FFH-Gutachten, eine Stellungnahme des Düsseldorfer Umweltministeriums
und ggf. der EU-Kommission zur FFH-Richtlinie angewendet auf den Retentionsraum
bis zu den Sommerferien 2012 vorgelegt werden.
Ferner
soll geprüft werden, ob der Deich den Einzelhof „Im Bruch“ in die Ortslage mit
einschließen kann.
[1] RM Frau Nesseler-Komp und RM Frau Paffen nehmen wegen Befangenheit an den Beratungen und der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme der Fraktion pro Köln.