Zusatz: Sammelumdruck vom 28.11.2011.
In der Sitzung am 02.02.2012 (TOP 6.2) zurückgestellt in die Sitzung am 15.03.2012
Bitte zur aktuellen Sitzung mitbringen.
Als w Anl liegen ein Ausz a d Beschlussp d BV Chorw v 08.03. u des VA v 13.03. (TV) vor.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Die Ausschussvorsitzende stellt den um die Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Chorweiler ergänzten Beschlusstext zur Abstimmung:

Geänderter (ergänzter) Beschluss:[1]

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB vom 28.09.2011 über die Umsetzung des Planfeststellungsabschnittes (PFA) 10 auf der Grundlage der durchgeführten positiven Grundlagenermittlung, vorbehaltlich eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und der gesicherten Finanzierung zu.

Als Zielvorgabe für den Betrieb des Notfallpolders wird eine Flutung nur bei sehr großen Hochwasserereignissen knapp unterhalb des 200-jährlichen Bemessungshochwassers (BHW 200) – entsprechend 11,90m Kölner Pegel – im Planfeststellungsverfahren beantragt. Das Prozedere der Flutung wird in einem zu erstellenden Betriebsplan festgeschrieben.

Dabei wird unter „knapp“ frühestens 14 Stunden vor Erreichung der auf der Basis der Oberlieger-Rheinpegel errechneten Überschreitung der 11,90 m Kölner Pegel Marke verstanden.

Es soll ein Konzept für Rettungs- und Fluchtwege im Katastrophenfall entwickelt und ggf. technische Lösungen und bauliche Maßnahmen durchgeführt werden. Die Notwendigkeit eines solchen Konzeptes ergibt sich unabhängig vom Retentionsraum, da die Rettungs- und Fluchtwege bei jedem größerem Hochwasserereignis erforderlich sein könnten.

Das Konzept soll bis zu den Sommerferien 2012 der Bezirksvertretung Chorweiler vorgestellt werden.

Auch sollen die Altlastenbereiche südlich der Brombeergasse und nördlich des Blumenbergsweges auf Schadstoffe untersucht ggf. beseitigt werden.

Die Schadstoffuntersuchung soll bis zu den Sommerferien 2012 erfolgen.

Die Schadstoffuntersuchung der Altlasten soll unabhängig vom Retentionsraum erfolgen, da auch hier durch steigendes Grundwasser bei jedem größerem Hochwasserereignis eine Gefährdung gegeben ist.

Des Weiteren sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Abpumpleistung bei der Entleerung des Retentionsraums ergriffen werden.

Außerdem soll das FFH-Gutachten, eine Stellungnahme des Düsseldorfer Umweltministeriums und ggf. der EU-Kommission zur FFH-Richtlinie angewendet auf den Retentionsraum bis zu den Sommerferien 2012 vorgelegt werden.

Ferner soll geprüft werden, ob der Deich den Einzelhof „Im Bruch“ in die Ortslage mit einschließen kann.



[1] RM Frau Nesseler-Komp und RM Frau Paffen nehmen wegen Befangenheit an den Beratungen und der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme der Fraktion pro Köln.