Sitzung: 13.03.2012 VKA/0026/2012
Zusatz: vertagter TOP 5.3 aus der Sitzung am 31.01.2012
Auszug aus der Sitzung der BV Chorweiler am 08.03.2012 liegt als Tischvorlage vor
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 4162/2011
Geänderter Beschluss:
Der Verkehrsauschuss empfiehlt
dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs. 1 der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den
Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB
vom 28.09.2011 über die Umsetzung des Planfeststellungsabschnittes
(PFA) 10 auf der Grundlage der durchgeführten positiven
Grundlagenermittlung, vorbehaltlich eines rechtskräftigen
Planfeststellungsbeschlusses und der gesicherten Finanzierung zu.
Als Zielvorgabe für den Betrieb des Notfallpolders
wird eine Flutung nur bei sehr großen Hochwasserereignissen knapp unterhalb des
200-jährlichen Bemessungshochwassers (BHW 200) – entsprechend
11,90 m Kölner Pegel – im Planfeststellungsverfahren beantragt.
Das Prozedere der Flutung wird in einem zu erstellenden Betriebsplan festgeschrieben.
Zudem wird beantragt, dass
ein Konzept für Rettungs- und Fluchtwege im Katastrophenfall entwickelt wird,
und dass ggf. technische Lösungen und bauliche Maßnahmen durchgeführt werden.
Die Notwendigkeit eines solchen Konzeptes ergibt sich unabhängig vom
Retentionsraum, da die Rettungs- und Fluchtwege bei jedem größerem
Hochwasserereignis erforderlich sein könnten.
Das Konzept soll bis zu den
Sommerferien 2012 der Bezirksvertretung Chorweiler vorgestellt werden.
Die übrigen Punkte des Ergänzungsbeschlusses der Bezirksvertretung
6 verweist der Verkehrsausschuss ohne Votum in den Ausschuss für Umwelt und
Grün."
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion pro Köln