Zusatz: vertagter TOP 5.3 aus der Sitzung am 31.01.2012
Auszug aus der Sitzung der BV Chorweiler am 08.03.2012 liegt als Tischvorlage vor

Beschluss: geändert beschlossen

Geänderter Beschluss:

Der Verkehrsauschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB vom 28.09.2011 über die Umsetzung des Planfeststellungsabschnittes (PFA) 10 auf der Grundlage der durchgeführten positiven Grundlagenermittlung, vorbehaltlich eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und der gesicherten Finanzierung zu.

Als Zielvorgabe für den Betrieb des Notfallpolders wird eine Flutung nur bei sehr großen Hochwasserereignissen knapp unterhalb des 200-jährlichen Bemessungshochwassers (BHW 200) – entsprechend 11,90 m Kölner Pegel – im Planfeststellungsverfahren beantragt. Das Prozedere der Flutung wird in einem zu erstellenden Betriebsplan festgeschrieben.

Zudem wird beantragt, dass ein Konzept für Rettungs- und Fluchtwege im Katastrophenfall entwickelt wird, und dass ggf. technische Lösungen und bauliche Maßnahmen durchgeführt werden. Die Notwendigkeit eines solchen Konzeptes ergibt sich unabhängig vom Retentionsraum, da die Rettungs- und Fluchtwege bei jedem größerem Hochwasserereignis erforderlich sein könnten.

Das Konzept soll bis zu den Sommerferien 2012 der Bezirksvertretung Chorweiler vorgestellt werden.

Die übrigen Punkte des Ergänzungsbeschlusses der Bezirksvertretung 6 verweist der Verkehrsausschuss ohne Votum in den Ausschuss für Umwelt und Grün."

 

 

 


Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion pro Köln