Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 58457/02 für das Gebiet Brauweilerstraße, Kölner Straße und dem Odemshof —Ar­beits­titel: "Odemshof" in Köln-Lövenich— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 58457/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.