Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur
Änderung des Bebauungsplanes 67461/15 gemäß § 2 Absatz 1 in
Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet S-Bahn-Strecke Köln Hauptbahnhof
- Hansaring, Maybachstraße, Krefelder Straße, Weidengasse, Gereonswall, Im
Stavenhof, Eigelstein, S-Bahn-Strecke Köln Hauptbahnhof - Hansaring, Am
Salzmagazin und Eintrachtstraße in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: 3. Änderung
nördlich S-Bahn/Eigelstein in Köln-Altstadt/Nord– einzuleiten mit dem Ziel,
insbesondere im festgesetzten
besonderen Wohngebiet Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke
zuzulassen und im festgesetzten Kerngebiet Vergnügungsstätten sowie Einzelhandelsbetriebe im Sinne von Sex-Shops
auszuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.