Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Umwelt und Grün
aus seiner Sitzung am 15.03.2012:
Der Rat stimmt gemäß
§ 8 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und
den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der
StEB vom 28.09.2011 über die Umsetzung des Planfeststellungsabschnittes (PFA)
10 auf der Grundlage der durchgeführten positiven Grundlagenermittlung,
vorbehaltlich eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und der
gesicherten Finanzierung zu.
Als Zielvorgabe für
den Betrieb des Notfallpolders wird eine Flutung nur bei sehr großen Hochwasserereignissen
knapp unterhalb des 200-jährlichen Bemessungshochwassers (BHW 200) –
entsprechend 11,90m Kölner Pegel – im Planfeststellungsverfahren beantragt. Das
Prozedere der Flutung wird in einem zu erstellenden Betriebsplan
festgeschrieben.
Dabei wird unter
„knapp“ frühestens 14 Stunden vor Erreichung der auf der Basis der
Oberlieger-Rheinpegel errechneten Überschreitung der 11,90 m Kölner Pegel Marke
verstanden.
Es soll ein Konzept
für Rettungs- und Fluchtwege im Katastrophenfall entwickelt und ggf. technische
Lösungen und bauliche Maßnahmen durchgeführt werden. Die Notwendigkeit eines
solchen Konzeptes ergibt sich unabhängig vom Retentionsraum, da die Rettungs-
und Fluchtwege bei jedem größerem Hochwasserereignis erforderlich sein könnten.
Das Konzept soll
bis zu den Sommerferien 2012 der Bezirksvertretung Chorweiler vorgestellt
werden.
Auch sollen die
Altlastenbereiche südlich der Brombeergasse und nördlich des Blumenbergsweges
auf Schadstoffe untersucht ggf. beseitigt werden.
Die
Schadstoffuntersuchung soll bis zu den Sommerferien 2012 erfolgen.
Die
Schadstoffuntersuchung der Altlasten soll unabhängig vom Retentionsraum
erfolgen, da auch hier durch steigendes Grundwasser bei jedem größerem
Hochwasserereignis eine Gefährdung gegeben ist.
Des Weiteren sollen
Maßnahmen zur Verbesserung der Abpumpleistung bei der Entleerung des
Retentionsraums ergriffen werden.
Außerdem soll das
FFH-Gutachten, eine Stellungnahme des Düsseldorfer Umweltministeriums und ggf.
der EU-Kommission zur FFH-Richtlinie angewendet auf den Retentionsraum bis zu
den Sommerferien 2012 vorgelegt werden.
Ferner soll geprüft
werden, ob der Deich den Einzelhof „Im Bruch“ in die Ortslage mit einschließen
kann.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.
Anmerkung:
Ratsmitglied Paffen nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.