Nachtrag: 27.03.2012

Antrag: Teilinbetriebnahme des Südabschnitts der Nord-Süd-Stadtbahn

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlüsse:

 

I. Beschluss über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion:

 

Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:

 

Der Rat beschließt die vorzeitige Teilinbetriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn zwischen Severinstraße und Bahnhof Rodenkirchen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, den südlichen Abschnitt der 1. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn zwischen Severinstraße und Bonner Wall sowie den Abschnitt der 2. Baustufe zwischen Bonner Wall und Schönhauser Straße möglichst noch zum Jahr 2015 in Zusammenarbeit mit den KVB in Betrieb zu nehmen. Zur fristgerechten Umsetzung der Teilinbetriebnahme Süd werden Verwaltung und die KVB mit der rechtzeitigen Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen beauftragt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln abgelehnt.

 

 

 

II. Beschluss über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Haushaltsplan-Beratungen 2012 eine Beschlussvorlage zur vorzeitigen Teilinbetriebnahme des südlichen Astes der Nord-Süd-Stadtbahn vorzulegen.

 

Dabei sind darzulegen,

 

          alternative Teilbetriebskonzepte für eine zusätzliche Pendellinie von Severinstraße bis/ab Rodenkirchen bzw. Sürth sowie ersatzweise eine weitere Taktverdichtung der bestehenden Linie 16 und deren jeweiliger verkehrlicher Nutzen

 

          die zusätzlichen Investitions- und Betriebskosten, Einnahmeerwartungen und ihre jeweilige Finanzierung,

 

          die Investitionen für Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Teilbetriebs, die auch für den kompletten Betrieb der Nord-Süd-Stadtbahn von Nutzen sind, sowie die Investitionen, die nur für den Teilbetrieb notwendig sind,

 

          die entstehenden Kosten, sofern keine Teilinbetriebnahme erfolgt.

 

In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen und darzustellen, welche rechtlichen - insbesondere steuer- und finanzrechtlichen Rahmenbedingungen - bei einer Realisierung zu beachten sind.

 

Es sind zudem die notwendigen Schritte darzulegen, wie eine Teilinbetriebnahme bis zum Fahrplanwechsel 2015/16 realisiert werden könnte.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und die Fraktion pro Köln zugestimmt.