Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist vorbehaltlich des Ergebnisses der artenschutzrechtlichen Prüfung mit dem Umbau und der Erweiterung des Scheuerhofes in Köln- Flittard auf Grundlage des Landschaftspflegerischen Begleitplans vom 29.03.2012 im Grundsatz einverstanden und stellt eine Zustimmung der beabsichtigten Befreiung gem. §67 (1) Nr. 1 BNatSchG von den Verbotsbestimmungen innerhalb des Geschützten Landschaftsbestandteiles LB 9.36 und des Landschaftsschutzgebietes L29 des Landschaftsplanes Köln in Aussicht.
Aus landschaftsrechtlicher Sicht wird das Vorhaben als befreiungsfähig angesehen. Das Vorhaben wird dem Beirat im Sinne einer grundsätzlichen Zustimmung vorgelegt, um Planungssicherheit für den Investor zu erzielen. Dies geschieht unter Vorbehalt der im Baugenehmigungsverfahren abzuhandelnden artenschutzrechtlichen Belange.
Abstimmungsergebnis:
Bei 11 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt.