Beschlüsse:

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der CDU-Fraktion:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt:

 

1)      Der Rat der Stadt Köln begrüßt die positiven Erfahrungen zur Beschleunigung von Bauprojekten und Vergabeprozessen aus der Umsetzung des Konjunkturprogramms II. Aus diesem Grund appelliert er an die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen, die im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II eingeführten Verfahrenserleichterungen aufrecht zu erhalten sowie die heraufgesetzten Wertgrenzen für die Wahl der Vergabeart dauerhaft einzuführen und mit den Beträgen für andere Vergabearten (VOL, VOF) zu vereinheitlichen. Die Regelungen im neuen Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen sind, sofern erforderlich, entsprechend anzupassen.

2)      Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend den nachfolgend aufgeführten Bedingungen die in der Begründung aufgeführten Maßnahmenpakete zu überarbeiten und dem Rat in der ersten Sitzung nach der Sommerpause erneut zur Beschlussfassung vorzulegen:

o        Die Wertgrenzen in den verschiedenen städtischen Regelungen sind zu vereinheitlichen.

o        Entscheidungen zu Planung und Durchführung von Projekten sind durchgängig bis zu einer Wertgrenze von 2,5 Mio. € als Geschäfte der laufenden Verwaltung zu behandeln. Vergabeentscheidungen sind grundsätzlich als Geschäfte der laufenden Verwaltung zu behandeln.

o        Gleiches gilt für die Entscheidung bei Kostenüberschreitungen, sofern diese nicht über 20 % der Kostenberechnung und mindestens bei 500.000 € liegen.

o        Die Vorgaben und Verfahren für die Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen – insbesondere Gebäudewirtschaft – sind in die Analysen und Maßnamen einzubeziehen.

o        In das Maßnahmenpaket sind personalwirtschaftliche Ansätze aufzunehmen, durch die der erhebliche Personalmangel insbesondere bei technischen Berufen kurzfristig und dauerhaft abgebaut bzw. ausgeglichen werden kann.

o        Für die vorgesehenen Maßnahmen ist eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen, in der die zusätzlichen Ressourcen für die geänderten Verfahren (z. B. Einführung und Bedienung der Informationsplattform) eventuellen Synergien bzw. Einsparungen an Personal- und Sachmitteln gegenüber zu stellen sind.

o        Die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen ist zu konkretisieren und in einer Zeit-Maßnahmen-Planung (inkl. Kosten) darzustellen.

o        Die zur Umsetzung erforderlichen Satzungsänderungen, inkl. Betriebssatzungen u. ä. und Anpassungen weiterer ortsrechtlicher Bestimmungen sind ebenfalls in das Maßnahmenpaket aufzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion pro Köln abgelehnt.

 

 

 

II. Beschluss gemäß Verwaltungsvorlage:

 

A) Der Rat nimmt das von der Verwaltung erarbeitete Maßnahmenpaket (siehe unter I. der Beschlussvorlage, Projektmanagement, IT-Unterstützung u.a.) zur Kenntnis und sieht hierin geeignete Schritte zur Beschleunigung von städtischen Baumaßnahmen.

 

B) Der Rat beschließt die von der Verwaltung erarbeiteten Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung der politischen Beratung und Beschlussfassung (siehe unter II. der Beschlussvorlage, Heraufsetzung und Harmonisierung der städtischen Wertgrenzen, Zusammenfassung/Reduzierung politischer Beschlüsse, Verzicht auf politisch nicht beeinflussbare Entscheidungen) und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Änderungen in den städtischen Satzungen, Richtlinien und Regelungen vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der Fraktion Die Linke. sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Thor-Geir Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.