Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Beschlussvorschlag:

In konkretisierender Umsetzung seines Beschlusses vom 13.10.2011 beschließt der Rat ein kommunales Wohnungsbauförderungsprogramm für die Dauer von 5 Jahren mit folgenden Fördertatbeständen:

1.      Zur Sicherung der Zielzahl von 1.000 neuen preisgünstigen geförderten Mietwohnungen vergibt die Stadt aus eigenen Haushaltsmitteln Wohnungsbaudarlehen zum Neubau von Mietwohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung entsprechend den in Anlage 1 dargestellten Förderbedingungen, sobald das der Stadt Köln zugewiesene Mittelkontingent der Landesförderung für den Mietwohnungsneubau vor Erreichen der realisierbaren Zielzahl von 1.000 Wohneinheiten aufgebraucht ist.
Dazu werden im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, in den Jahren 2012 bis 2015 jährlich 33 Mio. € veranschlagt. Mit diesen Mitteln können jährlich ca. 330 Wohnungen neu mit Darlehen gefördert werden.

2.      Als weiterer Fördertatbestand wird der Erwerb nichtstädtischer Grundstücke durch Zuschüsse im Gesamtumfang von 1 Mio. € jährlich subventioniert. Die Zuschussgewährung ist verbunden mit der öffentlichen Darlehensförderung von Wohnungen durch das Land bzw. nachrangig durch die Stadt. Die sozialraumverträgliche Verteilung der mit städtischen Mitteln geschaffenen Wohnungen in diesem Rahmen wird durch Anwendung des Förderatlasses erreicht (Anlage 2). Dazu werden im Teilfinanzplan 1003, Wohnraumförderung, Wohnungserhaltung und -pflege, Hilfen für Wohnungssuchende, in den Jahren 2012 bis 2015 Mittel von jährlich 1 Mio. € veranschlagt.

3.      Die sozialraumverträgliche Verteilung der mit städtischen Mitteln geschaffenen Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes erfolgt nach einem Schwerpunktesystem (Förderatlas). Grundlage des Konzeptes ist der Anteil geförderter Mietwohnungen am Gesamtmietwohnungsbestand auf Stadtteilebene. Der in Anlage 2 beschriebene Förderatlas wird mit beschlossen.

4.      Weiterhin werden Mittel für den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen (Anlage 3) im Teilfinanzplan 1003, Wohnraumförderung, Wohnungserhaltung und -pflege, Hilfen für Wohnungssuchende, in den Jahren 2012 bis 2015 von jährlich 1 Mio. € veranschlagt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Modell in Abstimmung mit der Wohnungswirtschaft zu entwickeln und dem Ausschuss für Soziales und Senioren zur Kenntnis zu geben.

5.      Die Verwaltung wird beauftragt, durch interne Richtlinie sicherzustellen, dass das bestehende Baulückenprogramm mit dem vom Rat beschlossenen Schwerpunkt weitergeführt wird.

6.      Für die Bearbeitung des Antrags auf Gewährung eines Zuschusses für den Grundstücksankauf verzichtet der Rat auf die Erhebung der Verwaltungsgebühr nach Nr. 56.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln vom 10.02.2011. Diese beträgt 0,4 % der bewilligten Zuschusssumme.

 

Neben der laufenden Information des Ausschusses für Soziales und Senioren berichtet die Verwaltung rechtzeitig über den Erfolg des städtischen Programms. Auf der Grundlage der weiteren Beschlussfassung zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen, das sich u. a. mit dem künftigen Bedarf an preiswerten Wohnungen auseinandersetzt und Handlungsvorschläge erarbeiten wird, soll unter Berücksichtung der dann aktuellen Landesförderung sowie der aktuellen Haushaltslage über eine evtl. Anschlussförderung entschieden werden.

Parallel zum Förderergebnis des Landesprogramms teilt die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales und Senioren jährlich das Ergebnis des städtischen Förderprogramms mit.

 

Deckungsvorschlag:

Die Finanzierung des Gesamtkonzepts geht zu Lasten des Gesamthaushalts bzw. erhöht das bereits bestehende Defizit.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über eine Veranschlagung im Teilfinanzplan 1003 und 1601. Die Auswirkungen auf die Veranschlagungen bei den Teilplanzeilen in den Teilergebnisplänen 1003 und 1601 können zum gegenwärtigen Zeitpunkt wegen fehlender Anhalts- und Erfahrungswerte nur grob beziffert werden (siehe Anlage 4).

 

Beschluss:

Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, die Vorlage ohne Votum in den Rat zu schieben.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt.