Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 9 Absatz 2a BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich westlich der Mielenforster Straße zwischen Hatzfeldstraße und Flurstück Nr. 2658, südlich der Hatzfeldstraße bis zur südlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke Nr. 2654 – 2658, 2435, 2436, 2438, 2431, 2371 – 2373, 2223, 2154 sowie 2156, nördlich der Hatzfeldstraße unter Einbezug der Flurstücke Nr. 2283 – 2294, 2316 – 2318, 2531, 2532, 1949, 2018 – 2021, 1994 – 1997, 1715 sowie 2375 – 2380, beiderseits der Radiumstraße und östlich des Grafenmühlweg zwischen Hatzfeldstraße und Flurstück Nr. 2156 –Arbeitstitel: "Hatzfeldstraße" in Köln-Dellbrück– aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Einzelhandel im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen bei Enthaltung der CDU-Fraktion und gegen Frau Wolter.