Sitzung: 18.06.2012 FA/0031/2012
Antrag: TOP A) 2: Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für das Hj. 2012
Beschluss: endgültig abgelehnt
Beschluss zum Änderungsantrag:
Vor die Summe von 504.000 Euro
wird das Wort „zunächst“ eingefügt.
Der vollständige Satz lautet dann:
„Für das Hj. 2012 werden die
Mittel auf zunächst 504.000 Euro festgesetzt.“
Des Weiteren wird der Beschluss erweitert um folgende Passage:
Die Verwaltung verifiziert im
aktuellen Haushaltsentwurf die Bereiche und Haushaltsbeträge, die rein
bezirksorientiert sind, und unterbreitet dem Rat im Rahmen der laufenden
Haushaltsberatungen eine Beschlussvorlage, die vorsieht, dass über diese
Maßnahmen dann allein vom jeweiligen Bezirk entschieden wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig abgelehnt