Beschluss:
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /
Internationales empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden
Beschlussvorschlages:
1. Der Rat der Stadt Köln stimmt dem Stellenplan 2012 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung zu.
Auf der Grundlage bestehender Ratsbeschlüsse bzw.
gesetzlicher Vorgaben ergeben sich für 2012 im Saldo rd. 258 Mehrstellen. Für
2012 sind 505,23 Stellen zusätzlich erforderlich. Hiervon entfallen
309,51 (= rd. 61 %) Stellen auf die
Wahrnehmung von Pflichtaufgaben,
39,48 (= rd. 8 %) Stellen auf
die Wahrnehmung von Pflichtaufgaben zur
Erfüllung nach
Weisung und
156,24 (= rd. 31%) Stellen auf die Wahrnehmung freiwilliger
Aufgaben.
Demgegenüber werden 247,55 Stellen abgesetzt. Darin sind die Ergebnisse der „Task-Force“ in einem Umfang von 147,91 Stellen enthalten.
Von den 505,23 Mehrstellen sind
231,61 Stellen (= rd. 46 %) in
vollem Umfang refinanziert,
90,90 Stellen (= rd. 18 %) teilweise refinanziert und
182,72 Stellen (= rd. 36 %) nicht
refinanziert.
Die Mehrstellen unterliegen den vom Rat zur Haushaltsumsetzung
beschlossenen Restriktionen einschließlich einer stringenten aufgabenbezogenen
Bewirtschaftung analog dem bei den vorhandenen Stellen praktizierten Verfahren.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis,
● dass außerhalb des Stellenplanbeschlusses Ziffer 1. ein kalkulierter Risikozuschlag bei den Personalaufwendungen von 7,3 Mio. € um 6 Mio. € auf nunmehr 1,3 Mio. p.a. reduziert wurde.
Diese Maßnahme vermindert die im Februar im Veränderungsnachweis 1 für
2012 noch ausgewiesenen Personalaufwendungen ab 2014. Auf den zwischenzeitlich
vorgelegten Veränderungsnachweis 4 wird verwiesen.
3. Der Rat beschließt weiterhin, dass zur Abwehr eines drohenden
Nothaushaltes im Finanzzeitraum 2013 bis 2015 keine weiteren Stellen geschaffen
werden können. Sollten Stellen für zusätzliche neue unabweisbare Aufgaben nicht
durch im Rahmen des Aufgabenabbaus freigesetztes Personal besetzt werden
können, ist eine Einrichtung und Besetzung von Stellen nur dann möglich, wenn
hierfür nachhaltig finanzierte Sachkosten in Anspruch genommen oder
entsprechende Ertragssteigerungen erzielt werden.
Ansonsten bildet der mit dem Stellenplan 2012 ausgewiesene Personalkörper die
Ressourcen und Kapazitätsgrenze für den Finanzzeitraum bis einschließlich 2015
ab.
4. Der Rat bekräftigt den einstimmigen Beschluss des AVR vom 10.11.2011 unter Zif. 5 (TOP 8.1).
„Der Rat der Stadt Köln teilt
die Auffassung der Verwaltung, dass ein Zusammenhang zwischen dem aktuellen
Krankenstand und möglichen Arbeitsüberlastungen infolge zunehmender
Arbeitsverdichtung und Einsparmaßnahmen im Personalbereich wahrscheinlich ist.
Aus Sicht des Rates kann deshalb ein weiterer Stellenabbau nur einhergehen mit
einem gleichzeitigen Aufgabenabbau oder Standardreduzierungen.“
Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung bittet der Rat den Oberbürgermeister, dass bei künftigen Ratsbeschlüssen neben der gesicherten Finanzierung auch der Grundsatz beachtet wird, keine weitere Arbeitsverdichtung zuzulassen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und Pro Köln, bei Enthaltung der FDP-Fraktion, zugestimmt