Beschluss gemäß Empfehlung des Finanzausschusses vom 18.06.2012:

1.    Der Rat stellt gem. § 4 der Betriebssatzung i. V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2012 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest (Anlage 1).

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan 2012 erforderlich ist, wird auf EUR 161,3 Mio. festgesetzt.

Zur Vorbereitung des Geschäftsjahres 2013 wird die Betriebsleitung zum Abschluss von Verpflichtungen für investive Maßnahmen bis EUR 10,1 Mio. ermächtigt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird unverändert auf EUR 25,0 Mio. festgesetzt.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, die mittelfristige Finanzplanung, die ein Bestandteil der Vorlage (5278/2011) ist, gemäß folgenden Maßgaben zu überarbeiten und den zuständigen Gremien in 2012 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Die mittelfristige Planung geht von folgenden Rahmendaten aus:
Die derzeitige Finanzplanung weist bis 2015 eine Kreditaufnahme von 946,38 Mio. Euro und eine Verdreifachung der Tilgungsleistung (Steigerung um ca. 50 Mio Euro) und eine Steigerung der Zinszahlungen um das 2,5-fache (Steigerung um 20,5 Mio Euro) aus. Demgegenüber steigen die Umsatzerlöse aus Mietzahlungen der Verwaltung um ca. 15 % auf 286 Mio. Euro.

Bis 2015 sollen in Schulbauten 1,184 Mrd. Euro in Schulbauten investiert werden. Dies ist mit Abstand die höchste Investitionssumme, gefolgt von 128,44 Mio. Euro für Verwaltungsgebäude (einschl. Flora) und ca. 32 Mio. Euro für Kitas.
(Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 2012 - 5278/2011 - Anlage 4)

 

 

Die mittelfristige Finanzplanung soll folgenden Zielsetzungen folgen:

a)   Das Investitionsvolumen für Schulbauten ist zu priorisieren. Die Priorisierung soll differenziert nach Sanierung, Erweiterungsbauten und Neubauten einschließlich der daraus resultierenden Mietbelastungen im städtischen Haushalt dargestellt werden.

b)   Die derzeitige Finanzplanung geht von einer jährlichen Abführung an den Haushalt von 45,578 Mio. Euro aus. Um der weiteren Eigenkapitalminderung entgegenzuwirken, ist darzustellen, ob und wie diese Abführung bis 2015 signifikant verringert werden kann.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und FDP und die Stimme von Ratsmitglied Hoffmann (Freie Wähler Köln) sowie bei Enthaltung der Fraktion pro Köln und Ratsmitglied Zimmermann (Deine Freunde) – zugestimmt.