Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem STEA, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet Kapellenstraße Ecke Husarenstraße —Arbeitstitel: Kapellenstraße in Köln-Rondorf— aufzustellen mit dem Ziel, eine Fläche für Sportanlagen festzusetzen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept mit
zwei alternativen Planungsentwürfen
—Arbeitstitel: Kapellenstraße in Köln-Rondorf— zur Kenntnis;
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Giesen,
Deitert und Petschel)