Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem STEA, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet Kapellenstraße Ecke Husarenstraße —Arbeitstitel: Kapellenstraße in Köln-Rondorf— aufzustellen mit dem Ziel, eine Fläche für Sportanlagen festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept mit zwei alternativen Planungsentwürfen
—Arbeitstitel: Kapellenstraße in Köln-Rondorf— zur Kenntnis;

3.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Giesen, Deitert und Petschel)