Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Unter teilweiser Änderung seiner Beschlüsse vom 07.04.2011 (TOP 24.4, Session 0693/2011) und vom 14.02.2012 (TOP 14.2, Session 5183/2011) beschließt der Rat unter Berücksichtigung des in § 4 Abs. 2 SGB VIII verankerten Subsidiaritätsgrundsatzes sowie der wirtschaftlicheren Aufgabenerfüllung, dass die folgenden, sich in der Planung befindlichen Kindertageseinrichtungen (temporäre Bauten) in freier Trägerschaft geführt werden.

 

  • Kopernikusstraße
  • Düstemichstraße
  • Herler Ring
    (nach Wegfall einer notwendigen Auslagerung im Zuge einer Umbaumaßnahme)
  • Glashüttenstraße

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Trägern entsprechende Schritte einzuleiten. Diese erhalten die gesetzlich vorgesehenen Betriebskostenzuschüsse für den Betrieb der Einrichtung nach dem Gesetz zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) sowie – auf entsprechenden Antrag hin – Förderungen nach dem Ratsbeschluss zur zusätzlichen freiwilligen Mietkostenförderung vom 14.07.2011 (TOP 24.3, Session 1689/2011).

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.