Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes 74459/07/00/03 mit gestalterischen Festsetzungen für die Baufelder des allgemeinen Wohngebietes (WA 1) zwischen der öffentlichen Grünfläche im Zentrum des Wohngebietes, dem Nesselweg, der Hopfenstraße (Haupterschließungsstraße 2) und dem Salbeiweg in Köln-Merheim  —Arbeitstitel: Madausstraße in Köln-Merheim, 3. Änderung— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.