Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt zur Finanzierung zusätzlicher Musikschulunterrichte einen überplanmäßigen zahlungswirksamen Mehraufwand im Teilergebnisplan 0415, Rheinische Musikschule, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, in Höhe von 80.659,61  EUR, Hj. 2011.

 

Deckung erfolgt durch entsprechende Mehrerträge im Teilergebnisplan 0415, Rheinische Musikschule, in Teilplanzeile 4, öffentlich  rechtliche. Leistungsentgelte, so dass sich für den Gesamthaushalt keine Verschlechterung ergibt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.