Beschluss: Kenntnis genommen

In der Sitzung vom 03.05.2012 hat die Bezirksvertretung Köln Porz beschlossen, die stillgelegten Schadstoffmessstationen wieder in Betrieb zu nehmen. Damit ein stetiges Umweltcontrolling im von Chemieunternehmen und extrem stark belasteten Straßen und Luftverkehrswegen im Umkreis für Porz gewährleistet werden kann, sollen die Passivsammler an der Siegburger Straße (in Höhe der Hausnummer 272) und der Hauptstraße (vor der Hausnummer 331) in Köln-Porz sowie der Passivsammler in Porz Langel unverzüglich wieder in Betrieb gesetzt werden.

 

 

Antwort der Verwaltung

 

Grundsätzlich ist zunächst festzuhalten, dass die federführende Behörde für die Luftreinhalteplanung in NRW die Bezirksregierung ist. Das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV) NRW, als dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz MKULNV nachgeordnete Behörde ist für die messtechnische Erfassung zuständig. Wegen des großen Bedarfs an Messgeräten im Zuge der landesweiten Luftreinhalteplanung kann seitens des LANUV NRW nur eine begrenzte Anzahl an Luftmesseinrichtungen in Köln zur Verfügung gestellt werden.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Rat das stadteigene Luftmessnetz inkl. mobilem Luftmessfahrzeug 2003 im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eingespart hat. Mit diesem Beschluss wurde die gesamte technische Infrastruktur mitsamt Laboranalytik und Messwagen aufgegeben.

 

Der Antrag zur Wiederinbetriebnahme von stillgelegten Schadstoffmessstationen zielt vorwiegend auf die Erfassung der industriellen Immissionen im Stadtbezirk Porz. Üblicherweise werden an den im Rahmen der Luftreinhaltung installierten Messcontainern Luftschadstoffe erfasst, die typischerweise dem Straßenverkehr zuzuordnen sind. In der Nähe von Industrieanlagen werden je nach Produktionsprozess zuzüglich noch polyaromatische Kohlenwasserstoffe und Schwermetalle emittiert.

In den südlich an Porz angrenzenden Ortschaften Lülsdorf und Troisdorf sind gemäß des Emissionskatasters des LANUV NRW vorwiegend Industriebetriebe, die gemäß der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung den Obergruppen der Energie, Steine u. Erden, Stahl u. Eisen und Chemie zuzuordnen sind. Zur Erfassung der Immissionen in Porz wäre über die üblicherweise vorhandene Ausstattung der Luftmesscontainer eine speziell auf die Werke abgestimmte Analytik erforderlich. Dies wäre deutlich teurer als eine Messung verkehrsbedingter Schadstoffe im Straßenraum. Für die Einrichtung einer solchen Messstation und die Analytik müssten ca. 150.000,- Euro für das erste Jahr und weitere Zusatzkosten für eventuelle Folgejahre veranschlagt werden.

Hierzu fehlen der Stadt Köln vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltssituation die notwendigen finanziellen Ressourcen.

 

Die Verfahrensweise zwischen der Umweltverwaltung und der Bezirksregierung sieht derzeit vor, dass Erkenntnisse auf Luftschadstoffbelastungen, die eine Überschreitung der Grenzwerte der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung erwarten lassen, an die Bezirksregierung weiter gegeben wird. Die Bezirksregierung entscheidet dann, ob durch das LANUV weitere Messungen veranlasst werden müssen. Durch das Einwirken des Umweltamtes wurde über dieses Vorgehen zu Beginn des Jahres 2012 der Passivsammler an der Heidestraße installiert, da durch das erhebliche Verkehrsaufkommen Hinweise[1] auf eine Luftschadstoffbelastung im Bereich des Grenzwertes vorlagen. Dieser Passivsammler erfasst als Leitkomponente für die verkehrstypischen Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2).

Sobald der Verwaltung in Zukunft weitere Hinweise auf neuralgische Punkte im Stadtbezirk Porz bekannt werden, beispielsweise aufgrund von Simulationen im Zuge von Planverfahren, werden diese umgehend der Bezirksregierung gemeldet.

 

Die Passivsammler an der Siegburger Straße und der Hauptstraße wurden ebenfalls zur Erfassung der verkehrstypischen Luftschadstoffe im Jahr 2007 eingesetzt. Da die Messergebnisse unterhalb der entsprechenden Grenzwerte inklusive Toleranzmarge der damals maßgeblichen 22. Bundesimmissionsschutzverordnung lagen, wurde die Messung nach einjähriger Laufzeit eingestellt.

Der Passivsammler in Köln-Langel mit einer Messeinrichtung für Benzol, zur Erfassung der industriellen Hintergrundbelastung, wurde nach langjähriger Messdauer (2005–2011) wegen gleichbleibend niedriger Werte abgebaut. Die freiwerdenden Kapazitäten wurden an anderer Stelle wieder eingesetzt.

 

 

Aus den genannten Gründen kann der Antrag der BV 7 nicht umgesetzt werden.

 

 



[1] Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens wurden über eine numerische Simulation in einem Luftschadstoffgutachten Grenzwertüberschreitungen festgestellt.


Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen.