Nachtrag: 12.06.2012
Sitzung: 25.06.2012 FA/0028/2012
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1465/2012
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Schulgesetz NRW (SchulG) die Errichtung einer 2-zügigen Grundschule im Stadtteil Köln-Sülz zum 01.08.2013, beginnend mit dem Jahrgang 1, im Gebäude der derzeitigen Hauptschule Mommsenstraße 5-11, 50935 Köln–Sülz.
- Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, das Bestimmungsverfahren gem. § 27 Abs. 1 SchulG durchzuführen und die Schulart der neuen Schule festzulegen, bevor die Elternanschreiben zur Schulanmeldung zum Schuljahr 2013/14 verschickt werden.
- Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung noch vor dem Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2013/14 die erforderliche Genehmigung zur Errichtung der Grundschule bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.
- Der Rat der Stadt Köln beschließt zum Stellenplan 2013 die Zusetzung der insgesamt 0,30 Stelle Schulsekretär/in in der EG 5 TVöD. Die jeweils für die Schuljahre anteilig ausgewiesenen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan bereitgestellt (2013/14: 0,13 Stellenanteil; 2014/15: 0,15 Stellenanteil; 2015/16: 0,22 Stellenanteil; ab 2016/17: 0,30 Stellenanteil).Sollte der Stellenplan 2013 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
- Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2013 entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 2.296,67 € für 0,13 Stellenanteil, Hj. 2014 = 5.835,67 € für 0,15 Stellenanteil, Hj. 2015 = 7.598,99 € für 0,22 Stellenanteil, Hj. 2016 = 10.743,40 € für 0,30 Stellenanteil und ab 2017 = 12.577,64 € im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitzustellen. Die Deckung erfolgt im Teilergebnisplan 0301 durch entsprechenden Wenigeraufwand bei den Sachmitteln.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt