Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den überwiegenden Teil des Stadtteilzentrums Ostheim nördlich und südlich der Rösrather Straße und an der Frankfurter Straße, das heißt die Grundstücke Zehnthofstraße 2 und 4, Frankfurter Straße 664, 666, 668, 702, 710, 712, 714, 716 sowie 701, 703, 705, Bruchsaler Straße 22, Rösrather Straße 2 bis 87, Hardtgenbuscher Kirchweg 127, Pfarrer-Krautwig-Straße 1 und 2, Servatiusstraße 1 und 1 a sowie Werntgenstraße 6 —Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Ostheim" in Köln-Ostheim— aufzustellen mit dem Ziel, innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Köln-Ostheim den Erhalt und die Entwicklung des Stadtteilzentrums zu gewährleisten und weitere Vergnügungsstätten auszuschließen, um den Schutz des Versorgungsbereiches sicherzustellen.

 

Der Beschluss wird in das Berichtswesen für Anträge und Verwaltungsvorlagen aufgenommen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.