Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen
Bebauungsplan für den überwiegenden Teil des Stadtteilzentrums Ostheim nördlich
und südlich der Rösrather Straße und an der Frankfurter Straße, das heißt die
Grundstücke Zehnthofstraße 2 und 4, Frankfurter Straße 664, 666, 668, 702, 710,
712, 714, 716 sowie 701, 703, 705, Bruchsaler Straße 22, Rösrather Straße 2 bis
87, Hardtgenbuscher Kirchweg 127, Pfarrer-Krautwig-Straße 1 und 2,
Servatiusstraße 1 und 1 a sowie Werntgenstraße 6 —Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum
Ostheim" in Köln-Ostheim— aufzustellen mit dem Ziel, innerhalb des im
Zusammenhang bebauten Ortsteiles Köln-Ostheim den Erhalt und die Entwicklung
des Stadtteilzentrums zu gewährleisten und weitere Vergnügungsstätten
auszuschließen, um den Schutz des Versorgungsbereiches sicherzustellen.
Der Beschluss wird in
das Berichtswesen für Anträge und Verwaltungsvorlagen aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.