Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 62528/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet südlich der bebauten Grundstücke Johannes-Albers-Straße 1 - 23, westlich der bebauten Grundstücke Volkhovener Weg 103 - 117, nördlich der bebauten Grundstücke Am Eichelberg 4 - 6, 18 - 20, 40 - 40b, 40d und östlich der Eisenbahnstrecke Köln - Düsseldorf (Betriebsgrundstück der ehemaligen Gärtnerei) in Köln-Heimersdorf —Arbeitstitel: Volkhovener Weg in Köln-Heimersdorf— nach §3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

Der Beschluss wird nicht in das Berichtswesen für Anträge und Verwaltungsvorlagen aufgenommen.

 

Die Bezirksvertretung Chorweiler spricht sich zudem dafür aus, dass eine 100%ige Ausgleichspflanzung vorgenommen werden soll.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen