Nachtrag: 19.06.2012
Sitzung: 25.06.2012 FA/0028/2012
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1050/2012
Beschluss:
1.
Der Rat nimmt den
1.800 Plätze umfassenden Mehrbedarf in den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich
zur Kenntnis und
2.
beschließt, die Plätze
ab dem Schuljahr 2012/2013 in dem vorhandenen Raumbestand der Schulen auf
insgesamt 24.000 zu erhöhen, vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse in
Höhe von in der Regel 935 Euro je Platz bzw. 1.890 Euro je Platz, den ein/e
Schüler/in mit sonderpädagogischem Förderbedarf belegt.
3.
Der Rat beschließt
weiterhin, dass zum Stellenplan 2012 die notwendigen zusätzlichen 0,83 Stellen
der VGr.VII, FGr. 1a BAT (Entgeltgruppe 5 TVöD) in den Schulsekretariaten sowie
1,44 Stellen mit der Besoldungsgruppe A7 BBO zur Festsetzung der Elternbeiträge
in der Jugendverwaltung eingerichtet werden. Bis zum Inkrafttreten des
Stellenplanes 2012 sind verwaltungsintern Verrechnungsmöglichkeiten zur
Verfügung zu stellen. Zur Finanzierung dieser Stellen sind im Haushaltsjahr
2012 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 54.490 Euro zu veranschlagen.
Eine Deckung dieser Kosten erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Teilplan 0301,
Schulträgeraufgaben. Ab dem Haushaltsjahr 2013 sind jährlich 130.776 Euro zu
veranschlagen. Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt durch erhöhte Landesmittel
im Rahmen des Kostenausgleiches für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe
(Konnexitätsmittel U3-Ausbau).
4.
Die Verwaltung wird
darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger im
Rahmen der Landesmittel sowie durch Veranschlagung kommunaler Mittel
entsprechend der in der Beschlussvorlage dargestellten haushaltsmäßigen
Auswirkungen sicherzustellen. Dabei wurde den Berechnungen auch weiterhin eine
aufgrund der prekären Finanzsituation der Stadt Köln zwingend notwendige per
Ratsbeschluss vom 20.05.2010 (Vorlagen-Nr. 0804/2010) zunächst nur auf den Hpl
2010/2011 bezogene Reduzierung der zusätzlichen kommunalen Mittel um 5% zugrunde
gelegt. Außerdem werden die seit 1.2.2011 für den Betrieb der offenen
Ganztagsschulen ausgeschütteten zusätzlichen Landesmittel weiterhin zur
Kompensation des zusätzlichen kommunalen Anteils eingesetzt wie es der
Ratsbeschluss vom 26.05.2011 vorsieht. Ab dem Haushaltsjahr 2013 beläuft sich
der zusätzliche Zuschussbedarf dann auf insgesamt 1.013.528 Euro. Die im Rahmen
des Veränderungsnachweises ab dem Haushaltsjahr 2013 im Teilplan 0301,
Schulträgeraufgaben, zusätzlich zu veranschlagenden Mittel werden durch die
Erhöhung der Landesmittel im Rahmen des Kostenausgleiches für Aufgaben der
öffentlichen Jugendhilfe (Konnexitätsmittel U3-Ausbau) gedeckt.
5.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass ein zukünftiger Ausbau der Platzkapazität vor dem Hintergrund
der städtischen Haushaltssituation und des hohen freiwilligen kommunalen
Anteils nur durch Verschiebungen im Rahmen des Gesamtkontingentes von 24.000
Plätzen an Schulstandorten in Wohnbereichen mit besonderem Jugendhilfebedarf
erfolgen kann.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt