Beschluss:

Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die weitere Entwicklung des städtischen Grundstücks an der Mühlenstraße in Porz-Mitte mit der bereits in Aussicht gestellten Veränderung der Straßengestaltung der Mühlenstraße im Abschnitt zwischen Bahnhofstraße und Ernst-Mühlendyck-Straße  zu verbinden.

Die in Rede stehende Fläche und deren Bebauung soll erst nach Vorliegen einer entsprechend abgestimmten Straßenbauplanung ausgeschrieben werden.

 

Die für die Straßenbauplanung benötigte Zeit sollte auch für Umsetzung des Beschlusses zur Aufhebung des Denkmalschutzes an dem Kiosk-Gebäude an der Ecke Bahnhofstraße/Mühlenstraße genutzt werden, damit auch diese Fläche überplant werden kann.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.