Beschluss:
Der Rat beschließt
die Haushaltssatzung 2012 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Unterjährig
auftretende Verbesserungen dürfen grundsätzlich nicht zur Finanzierung neuer
Daueraufgaben eingesetzt werden. Sie sind – sofern sie nicht zur Deckung von
Mehrausgaben nach § 82 GO dienen – zur Reduzierung der Inanspruchnahme der
allgemeinen Rücklage, zum Schuldenabbau oder zur Substanzunterhaltung zu
verwenden.
Ausfallende Bundes-
und Landesmittel werden in Anbetracht der Haushaltssituation grundsätzlich
nicht durch die Bereitstellung von städt. Mitteln ausgeglichen, da sich
hierdurch die Sanierungsbedarfe weiter erhöhen würden.
Gemäß Beschluss des
Finanzausschusses vom 18.06.2012 wird die Verwaltung gebeten, auf Basis der
Mittelfristplanung 2013-2015 folgende Hinweise zu prüfen:
a.
Tanzgastspiele
Der Konsolidierungsvorschlag der Verwaltung im Bereich Bühnen in Höhe von
700.000 Euro ab der Spielzeit 2013/2014 wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird gebeten, die Streichung der Sparte Tanzgastspiele bei den
Bühnen der Stadt Köln zum Einen noch einmal dahingehend zu prüfen, ob der dauerhafte
Einsparbeitrag von 700.000 Euro p.a. zutreffend beziffert wurde. Zum anderen
wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit die Einsparsumme von 700.000
Euro ggf. durch eine andere strukturelle Einsparmaßnahme erbracht werden
sollte.
Die Tanzgastspiele bei den Bühnen finden ausschließlich in ausverkauften
Häusern statt. Die Bühnen der Stadt Köln „erwerben“ das überwiegend fertige
Produkt des Tanzgastspiels. Es gibt ein geringes betriebswirtschaftliches
Risiko, Einnahmen und Ausgaben lassen sich genau kalkulieren. Ggf. kann durch
eine Verbesserung der Einnahmesituation, durch mehr Aufführungen und eine
Anpassung der Eintrittsgelder eine betriebswirtschaftliche Optimierung
erfolgen. Zudem könnten über eine gemeinsame Gastspielstrategie mit den Städten
Leverkusen, Neuss und Bonn Synergien gewonnen werden.
b.
Personalaufwendungen mobiler Bürgerservice
Die Verwaltung wird gebeten,
Alternativvorschläge zu machen, die geringere Auswirkungen auf den
Bürgerservice haben.
c.
Reduzierung der Anzahl der Wettbewerbsverfahren
bei Schulneubauten
An einem
Architektenwettbewerb wird bei Bauten in exponierten Lagen festgehalten; die
Verwaltung prüft, mit welchen weniger aufwendigen Gutachterverfahren eine
Qualitätssicherung unter Erhalt des Einsparziels zu erreichen ist.
d.
Baulückenprogramm
Die Antragsteller
bezweifeln, dass der Erhalt der Qualitätsstandards beim Baulückenprogramm nach
Streichung von zwei Stellen erhalten werden kann. Deshalb wird die Verwaltung
beauftragt darzulegen, wie unter Erhalt des Einsparziels im Dezernat VI der
Qualitätsstandard aufrecht erhalten werden kann.
e.
KölnAgenda e.V.
Die Verwaltung wird gebeten
zu prüfen, inwieweit die Einsparsumme von 76.000,00 Euro beim Zuschuss
KölnAgenda e.V. durch eine andere strukturelle Einsparmaßnahme erbracht werden
kann.“
Über die Ergebnisse
der Prüfung sind die Fraktionen schriftlich zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – mit den Stimmen der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der Stimme des Oberbürgermeisters – zugestimmt.