Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2012 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.

 

Unterjährig auftretende Verbesserungen dürfen grundsätzlich nicht zur Finanzierung neuer Daueraufgaben eingesetzt werden. Sie sind – sofern sie nicht zur Deckung von Mehrausgaben nach § 82 GO dienen – zur Reduzierung der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage, zum Schuldenabbau oder zur Substanzunterhaltung zu verwenden.

 

Ausfallende Bundes- und Landesmittel werden in Anbetracht der Haushaltssituation grundsätzlich nicht durch die Bereitstellung von städt. Mitteln ausgeglichen, da sich hierdurch die Sanierungsbedarfe weiter erhöhen würden.

 

Gemäß Beschluss des Finanzausschusses vom 18.06.2012 wird die Verwaltung gebeten, auf Basis der Mittelfristplanung 2013-2015 folgende Hinweise zu prüfen:

 

a.    Tanzgastspiele
Der Konsolidierungsvorschlag der Verwaltung im Bereich Bühnen in Höhe von 700.000 Euro ab der Spielzeit 2013/2014 wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird gebeten, die Streichung der Sparte Tanzgastspiele bei den Bühnen der Stadt Köln zum Einen noch einmal dahingehend zu prüfen, ob der dauerhafte Einsparbeitrag von 700.000 Euro p.a. zutreffend beziffert wurde. Zum anderen wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit die Einsparsumme von 700.000 Euro ggf. durch eine andere strukturelle Einsparmaßnahme erbracht werden sollte.

Die Tanzgastspiele bei den Bühnen finden ausschließlich in ausverkauften Häusern statt. Die Bühnen der Stadt Köln „erwerben“ das überwiegend fertige Produkt des Tanzgastspiels. Es gibt ein geringes betriebswirtschaftliches Risiko, Einnahmen und Ausgaben lassen sich genau kalkulieren. Ggf. kann durch eine Verbesserung der Einnahmesituation, durch mehr Aufführungen und eine Anpassung der Eintrittsgelder eine betriebswirtschaftliche Optimierung erfolgen. Zudem könnten über eine gemeinsame Gastspielstrategie mit den Städten Leverkusen, Neuss und Bonn Synergien gewonnen werden.

b.    Personalaufwendungen mobiler Bürgerservice
Die Verwaltung wird gebeten, Alternativvorschläge zu machen, die geringere Auswirkungen auf den Bürgerservice haben.

c.    Reduzierung der Anzahl der Wettbewerbsverfahren bei Schulneubauten
An einem Architektenwettbewerb wird bei Bauten in exponierten Lagen festgehalten; die Verwaltung prüft, mit welchen weniger aufwendigen Gutachterverfahren eine Qualitätssicherung unter Erhalt des Einsparziels zu erreichen ist.

d.    Baulückenprogramm
Die Antragsteller bezweifeln, dass der Erhalt der Qualitätsstandards beim Baulückenprogramm nach Streichung von zwei Stellen erhalten werden kann. Deshalb wird die Verwaltung beauftragt darzulegen, wie unter Erhalt des Einsparziels im Dezernat VI der Qualitätsstandard aufrecht erhalten werden kann.

e.    KölnAgenda e.V.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Einsparsumme von 76.000,00 Euro beim Zuschuss KölnAgenda e.V. durch eine andere strukturelle Einsparmaßnahme erbracht werden kann.“

 

Über die Ergebnisse der Prüfung sind die Fraktionen schriftlich zu unterrichten.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – mit den Stimmen der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der Stimme des Oberbürgermeisters – zugestimmt.