Beschluss:
Der Gesundheitsausschuss
beschließt entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unterausschusses
„Selbsthilfegruppen“ des Gesundheitsausschusses sowie des Ausschusses für
Soziales und Senioren im Haushaltsjahr 2012 die Selbsthilfegruppen im
Gesundheitsbereich - unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der
Haushaltssatzung 2012 - gemäß der beigefügten Anlage zu fördern. Mittel stehen
im Teilplan 0701 - Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen -
zur Verfügung.
Die Restmittel werden der
Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Unterstützung städtisch nicht geförderter,
originärer Selbsthilfegruppen zur Verfügung gestellt. Sie dienen der Förderung
von Aktivitäten, die aufgrund der geringen Antragshöhe (bis 520,00 €) nicht vom
Gesundheitsamt bezuschusst werden.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die Zuschüsse, abzüglich der bereits gewährten Abschlagszahlungen, im Rahmen
der haushaltsrechtlichen Regelungen zu bewilligen und auszuzahlen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.