Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2012, die im Haushaltsjahr 2012 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an die gemäß Anlagen 1 und 2 aufgeführten Träger wie folgt zu gewähren:

 

  1. Zuwendungen in Höhe von insgesamt 1.784.700 Euro an die gemäß Anlage 1 aufgeführten Ehe-, Lebens-, Erziehungs- und sonstige Beratungsstellen auf der Grundlage der zwischen der Jugendverwaltung und den Trägern geschlossenen Vereinbarungen inklusive begleitetem Umgang für gerichtlich angeordnete Besuchskontakte, sowie Förderung des Projektes „geschützter Umgang“ des „Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.“;
  2. eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 203.700 Euro zur Betreuung von Jugendlichen in der nachgehenden Jugendgerichtshilfe; §§ 2, 58 SGB VIII an den „Brücke Köln e.V.“ in Form einer Betriebskostenförderung (Anlage 2);
  3. eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 51.300 Euro an den „Brücke Köln e.V.“ zur Förderung zusätzlicher Personalkosten und anteiliger Sachkosten im Rahmen der Durchführung von Diversionsmaßnahmen aus dem Maßnahmenprogramm gegen Jugendkriminalität (Anlage 2).

 

Im Haushaltsjahr 2012 stehen Mittel im Teilergebnisplan 0606, Hilfe für junge Menschen und ihre Familien, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) und im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) zur Verfügung.

 

Anmerkung: Die Anlagen 1 und 2 liegen der Niederschrift nicht nochmals bei.

 


Abstimmungsergebnis:

Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. einstimmig zugestimmt.

Anmerkung: Der SkF Köln und der Caritasverband Köln haben weder an der Beratung, noch an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen.