Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2012, die im Haushaltsjahr 2012 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 1.433.224,00 Euro an die Träger gemäß Anlagen 1 – 4 zur Förderung der aufgeführten Maßnahmen wie folgt zu gewähren:

  1. Förderung kultur- und medienpädagogischer Jugendarbeit mit Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Köln an die gemäß Anlage 1 aufgeführten Träger in Höhe von insgesamt 526.100 Euro;
  2. Förderung von Familienbildungsstätten, Interkultureller Elternarbeit und Förderung einer Familienerholungsmaßnahme an die gemäß Anlage 2 aufgeführten Träger in Höhe von insgesamt 488.700 Euro;
  3. Förderung von therapeutischen Maßnahmen für behinderte Kinder und Jugendliche an die gemäß Anlage 3 aufgeführten Träger in Höhe von insgesamt 7.200 Euro;
  4. Förderung von Hausaufgabengruppen für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche an die gemäß Anlage 4 aufgeführten Träger in Höhe von insgesamt 411.224 Euro.

 

Im Haushaltsjahr 2012 stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) entsprechende Mittel zur Verfügung.

 

Anmerkung: Die Anlagen 1 bis 4  liegen der Niederschrift nicht nochmals bei.

 


Abstimmungsergebnis:

Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. einstimmig zugestimmt.

Anmerkung: Der Paritätische hat weder an der Beratung, noch an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen.