Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Innenstadt stimmt dem Beschlussvorschlag ohne Einschränkungen zu:.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 65458/02 mit gestalterischen Festsetzungen für die Flurstücke 1396/85 und Teilfläche aus 1534/85 (beide Gemarkung Köln, Flur 36) sowie Teilflächen der Herwarthstraße in Köln-Neu­stadt/Nord —Arbeitstitel: Christuskirche/Herwarthstraße in Köln-Neustadt/Nord— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.