Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 06.08.2012 an die Ausschussmitglieder versandt.
Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Innenstadt. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließender Beschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 65458/02 mit gestalterischen Festsetzungen für die Flurstücke 1396/85 und Teilfläche aus 1534/85 (beide Gemarkung Köln, Flur 36) sowie Teilflächen der Herwarthstraße in Köln-Neu­stadt/Nord —Arbeitstitel: Christuskirche/Herwarthstraße in Köln-Neustadt/Nord— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung
Innenstadt ohne Einschränkungen zustimmt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.