Sitzung: 13.09.2012 STA/0034/2012
Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 06.08.2012 an die Ausschussmitglieder versandt.
Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Innenstadt. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließender Beschluss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2685/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den
Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 65458/02 mit
gestalterischen Festsetzungen für die Flurstücke 1396/85 und Teilfläche aus
1534/85 (beide Gemarkung Köln, Flur 36) sowie Teilflächen der Herwarthstraße in
Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Christuskirche/Herwarthstraße in Köln-Neustadt/Nord—
nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und
den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Der Stadtentwicklungsausschuss
verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung
Innenstadt ohne Einschränkungen zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.