- gemeinsamer Ergänzungsantrag der Fraktionen Grüne und SPD

- Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion

 

Herr Bezirksbürgermeister Homann stellt eine Kombination aus beiden Ergänzungsanträgen zur Abstimmung und lässt danach über den ergänzten Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

1. Beschluss:

 

1. Die Haupterschließung des Geländes bzw. der Tiefgarage erfolgt über die Schönhauser Straße sowie über das Gustav-Heinemann-Ufer (rechts rein, rechts raus). Die Erschließung über die Oktavianstraße soll eine untergeordnete Bedeutung haben, z. B. nur als Zufahrt. Die Erschließung über die Alteburger Straße soll nur für Fußgänger und Radfahrer sowie Rettungsfahrzeuge möglich sein. (Vorschlag Grüne und SPD)

2. Im Interesse einer Vernetzung des Plangebietes mit der benachbarten Wohnbebauung in Bayenthal sollte ein nach allen Seiten hin durchlässiges und transparentes Wegesystem, das öffentlich nutzbar ist, auf dem Plangebiet geschaffen werden. Insbesondere sollte ein öffentlicher Weg von Spielplatzgelände an der Alteburger Straße zum Rheinufer innerhalb des Bauvorhabens realisiert werden. (Vorschlag CDU)

 

3. Die auf dem Plangebiet vorgeschlagenen Spielflächen sollten ausreichend groß und öffentlich zugänglich sein. (Vorschlag CDU)

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Herr Deitert)

 

2. Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen

 

stimmt dem Städtebaulichen Planungskonzept „Gustav-Heinemann-Ufer 88-90“ in Köln-Bayenthal in der von der Verwaltung vorgelegten Form mit folgenden Änderungen:

 

1. Die Haupterschließung des Geländes bzw. der Tiefgarage erfolgt über die Schönhauser Straße sowie über das Gustav-Heinemann-Ufer (rechts rein, rechts raus). Die Erschließung über die Oktavianstraße soll eine untergeordnete Bedeutung haben, z. B. nur als Zufahrt. Die Erschließung über die Alteburger Straße soll nur für Fußgänger und Radfahrer sowie Rettungsfahrzeuge möglich sein.

2. Im Interesse einer Vernetzung des Plangebietes mit der benachbarten Wohnbebauung in Bayenthal sollte ein nach allen Seiten hin durchlässiges und transparentes Wegesystem, das öffentlich nutzbar ist, auf dem Plangebiet geschaffen werden. Insbesondere sollte ein öffentlicher Weg von Spielplatzgelände an der Alteburger Straße zum Rheinufer innerhalb des Bauvorhabens realisiert werden.

 

3. Die auf dem Plangebiet vorgeschlagenen Spielflächen sollten ausreichend groß und öffentlich zugänglich sein.

 

zu und bittet die Verwaltung, das Verfahren für den Bebauungsplan auf dieser Grundlage fortzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Herr Deitert)