Beschlussvorschlag:
Der Rat fasst folgenden Grundsatzbeschluss zum
bestehenden Neubau- und Sanierungsprogramm für städtische Sozialhäuser:
1.
Das Neubau- und
Sanierungsprogramm für städtische Sozialhäuser wird fortgesetzt.
2.
Der bauliche
Standard der Bauvorhaben wird durch die Anforderungen der Bauordnung NRW und
der Wohnraumförderbestimmungen NRW festgelegt. Entsprechend der Anlage 1,
Varianten 3a und 3b werden auf folgende, darüber hinausgehende Ausstattungen
verzichtet:
·
Der Einbau von
Aufzügen entfällt (zur Einhaltung der Förderfähigkeit reicht der planerische
Nachweis zur Nachrüstung eines Aufzugs in der Baugenehmigungsplanung).
·
Von der
Errichtung rollstuhlgerechter Wohnungen wird abgesehen.
Die Barrierefreiheit für das Erdgeschoss ist gegeben (bei Nachrüstung mit einem
Aufzug auch für das gesamte Gebäude).
·
Die energetische
Planung der Gebäude erfolgt auf Grundlage der Energieeinsparverordnung 2009
(EnEV). Von einer Annäherung an die höheren energetischen Vorgaben der
Energieleitlinien der Stadt Köln ist abzusehen.
3.
Ein
kostendeckendes Bauprojekt ist im öffentlich geförderten Wohnungsbau im Rahmen
der vom Land NRW festgelegten monatlichen Bewilligungsmiete von 5,25 € pro m²
Wohnfläche unter Einbeziehung der Stellplatzmieten ohne weiteren Zuschussbedarf
zu erstellen. Für weitere Bauvorhaben sind die vom städtischen
Rechnungsprüfungsamt geprüften Kostenberechnungen 2012 des Referenzobjektes
Morkener Str. 20, 50676 Köln (Anlage1, Variante 3a) zu Grunde zu legen.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, zukünftige Baubeschlüsse auf Grundlage der Anlage 1
so vorzubereiten, dass Entscheidungen über den Einbau eines Aufzugs, die
Einbeziehung der Energieleitlinien der Stadt Köln in die energetische Planung
und die Herrichtung rollstuhlgerechter Wohnungen in Kenntnis der daraus resultierenden
Mehraufwendungen getroffen werden können. Der vom statistischen
Bundesamt jährlich neu festgelegte Baupreisindex ist in der jeweiligen
Kostenkalkulation ab 2013 zusätzlich einzubeziehen
Alternative
1
Der Rat fasst folgenden Grundsatzbeschluss zum
bestehenden Neubau- und Sanierungsprogramm für städtische Sozialhäuser:
1.
Das Neubau- und
Sanierungsprogramm für städtische Sozialhäuser wird fortgesetzt.
2.
Der bauliche
Standard der Bauvorhaben wird durch die Anforderungen der Bauordnung NRW und
der Wohnraumförderbestimmungen NRW festgelegt. Die bauliche Ausstattung
entspricht der Anlage 1, Variante 2 bei Berücksichtigung nachfolgender
Kriterien:
·
Der Einbau von
Aufzügen entfällt (zur Einhaltung der Förderfähigkeit reicht der planerische
Nachweis zur Nachrüstung eines Aufzugs in der Baugenehmigungsplanung aus).
·
Von der
Errichtung rollstuhlgerechter Wohnungen wird abgesehen.
Die Barrierefreiheit für das Erdgeschoss ist gegeben (bei Nachrüstung mit einem
Aufzug auch für das gesamte Gebäude).
·
Bei der
energetischen Planung wird der Standard der energetischen Anforderungen der
Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) durch Annäherung an die höheren
energetischen Vorgaben der Energieleitlinien der Stadt Köln überschritten.
3.
Ein
kostendeckendes Bauprojekt ist im öffentlich geförderten Wohnungsbau im Rahmen
der vom Land NRW festgelegten monatlichen Bewilligungsmiete von 5,25 € pro m²
Wohnfläche unter Einbeziehung der Stellplatzmieten nicht ohne weiteren
Zuschussbedarf zu erstellen. Für weitere Bauvorhaben wird auf Grundlage der
Kostenberechung Anlage1, Variante 2 ein Zuschussbedarf von 0,33 € pro m²
Wohnfläche monatlich anerkannt.
4.
s.
Beschlussvorschlag
Alternative 2:
Der Rat fasst folgenden
Grundsatzbeschluss zum bestehenden Neubau- und Sanierungsprogramm für
städtische Sozialhäuser:
1. Das Neubau- und Sanierungsprogramm für städtische
Sozialhäuser wird fortgesetzt.
2. Die Qualität und der Standard der Baumaßnahmen werden
durch die Anforderungen der Bauordnung NRW und durch die
Wohnraumförderbestimmungen NRW festgelegt. Folgende Standards werden
entsprechend der Anlage 1, Variante 1 berücksichtigt:
·
Der Einbau eines
barrierefreien und eines rollstuhlgerechten Aufzuges wird vorgesehen.
·
Der Errichtung
von rollstuhlgerechten sowie barrierefreien Wohneinheiten wird sichergestellt.
·
Die energetische
Ausstattung erfolgt in Erfüllung der Vorgaben der Energieleitlinien der Stadt
Köln als Passivhaus.
3. Ein kostendeckendes Bauprojekt ist im öffentlich
geförderten Wohnungsbau im Rahmen der vom Land NRW festgelegten monatlichen
Bewilligungsmiete von 5,55 € pro m² Wohnfläche (0,30 € Zuschlag Passivhaus)
unter Einbeziehung der Stellplatzmieten nicht ohne weiteren Zuschussbedarf zu
erstellen. Um die Voraussetzungen eines Passivhauses und die Erstellung
behindertengerechter und barrierefreier Wohnungen auch in den Obergeschossen
(Einbau Aufzug) zu gewährleisten, wird für weitere Bauvorhaben auf Grundlage
der Kostenberechung Anlage1, Variante 1 ein Zuschussbedarf von 0,81 € pro m²
Wohnfläche monatlich anerkannt.
4. s. Beschlussvorschlag
Beschluss
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, den Beschlussvorschlag ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt