Beschlussvorschlag:

Der Rat fasst folgenden Grundsatzbeschluss zum bestehenden Neubau- und Sanierungsprogramm für städtische Sozialhäuser:

1.      Das Neubau- und Sanierungsprogramm für städtische Sozialhäuser wird fortgesetzt.

2.      Der bauliche Standard der Bauvorhaben wird durch die Anforderungen der Bauordnung NRW und der Wohnraumförderbestimmungen NRW festgelegt. Entsprechend der Anlage 1, Varianten 3a und 3b werden auf folgende, darüber hinausgehende Ausstattungen verzichtet:

·        Der Einbau von Aufzügen entfällt (zur Einhaltung der Förderfähigkeit reicht der planerische Nachweis zur Nachrüstung eines Aufzugs in der Baugenehmigungsplanung).

·        Von der Errichtung rollstuhlgerechter Wohnungen wird abgesehen.
Die Barrierefreiheit für das Erdgeschoss ist gegeben (bei Nachrüstung mit einem Aufzug auch für das gesamte Gebäude).

·        Die energetische Planung der Gebäude erfolgt auf Grundlage der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV). Von einer Annäherung an die höheren energetischen Vorgaben der Energieleitlinien der Stadt Köln ist abzusehen.

3.      Ein kostendeckendes Bauprojekt ist im öffentlich geförderten Wohnungsbau im Rahmen der vom Land NRW festgelegten monatlichen Bewilligungsmiete von 5,25 € pro m² Wohnfläche unter Einbeziehung der Stellplatzmieten ohne weiteren Zuschussbedarf zu erstellen. Für weitere Bauvorhaben sind die vom städtischen Rechnungsprüfungsamt geprüften Kostenberechnungen 2012 des Referenzobjektes Morkener Str. 20, 50676 Köln (Anlage1, Variante 3a) zu Grunde zu legen.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftige Baubeschlüsse auf Grundlage der Anlage 1 so vorzubereiten, dass Entscheidungen über den Einbau eines Aufzugs, die Einbeziehung der Energieleitlinien der Stadt Köln in die energetische Planung und die Herrichtung rollstuhlgerechter Wohnungen in Kenntnis der daraus resultierenden Mehraufwendungen getroffen werden können. Der vom statistischen Bundesamt jährlich neu festgelegte Baupreisindex ist in der jeweiligen Kostenkalkulation ab 2013 zusätzlich einzubeziehen

 

Alternative 1

 

Der Rat fasst folgenden Grundsatzbeschluss zum bestehenden Neubau- und Sanierungsprogramm für städtische Sozialhäuser:

1.      Das Neubau- und Sanierungsprogramm für städtische Sozialhäuser wird fortgesetzt.

2.      Der bauliche Standard der Bauvorhaben wird durch die Anforderungen der Bauordnung NRW und der Wohnraumförderbestimmungen NRW festgelegt. Die bauliche Ausstattung entspricht der Anlage 1, Variante 2 bei Berücksichtigung nachfolgender Kriterien:

·        Der Einbau von Aufzügen entfällt (zur Einhaltung der Förderfähigkeit reicht der planerische Nachweis zur Nachrüstung eines Aufzugs in der Baugenehmigungsplanung aus).

·        Von der Errichtung rollstuhlgerechter Wohnungen wird abgesehen.
Die Barrierefreiheit für das Erdgeschoss ist gegeben (bei Nachrüstung mit einem Aufzug auch für das gesamte Gebäude).

·        Bei der energetischen Planung wird der Standard der energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) durch Annäherung an die höheren energetischen Vorgaben der Energieleitlinien der Stadt Köln überschritten.

3.      Ein kostendeckendes Bauprojekt ist im öffentlich geförderten Wohnungsbau im Rahmen der vom Land NRW festgelegten monatlichen Bewilligungsmiete von 5,25 € pro m² Wohnfläche unter Einbeziehung der Stellplatzmieten nicht ohne weiteren Zuschussbedarf zu erstellen. Für weitere Bauvorhaben wird auf Grundlage der Kostenberechung Anlage1, Variante 2 ein Zuschussbedarf von 0,33 € pro m² Wohnfläche monatlich anerkannt.

4.      s. Beschlussvorschlag

 

Alternative 2:

 

Der Rat fasst folgenden Grundsatzbeschluss zum bestehenden Neubau- und Sanierungsprogramm für städtische Sozialhäuser:

1.     Das Neubau- und Sanierungsprogramm für städtische Sozialhäuser wird fortgesetzt.

2.     Die Qualität und der Standard der Baumaßnahmen werden durch die Anforderungen der Bauordnung NRW und durch die Wohnraumförderbestimmungen NRW festgelegt. Folgende Standards werden entsprechend der Anlage 1, Variante 1 berücksichtigt:

·        Der Einbau eines barrierefreien und eines rollstuhlgerechten Aufzuges wird vorgesehen.

·        Der Errichtung von rollstuhlgerechten sowie barrierefreien Wohneinheiten wird sichergestellt.

·        Die energetische Ausstattung erfolgt in Erfüllung der Vorgaben der Energieleitlinien der Stadt Köln als Passivhaus.

 

3.     Ein kostendeckendes Bauprojekt ist im öffentlich geförderten Wohnungsbau im Rahmen der vom Land NRW festgelegten monatlichen Bewilligungsmiete von 5,55 € pro m² Wohnfläche (0,30 € Zuschlag Passivhaus) unter Einbeziehung der Stellplatzmieten nicht ohne weiteren Zuschussbedarf zu erstellen. Um die Voraussetzungen eines Passivhauses und die Erstellung behindertengerechter und barrierefreier Wohnungen auch in den Obergeschossen (Einbau Aufzug) zu gewährleisten, wird für weitere Bauvorhaben auf Grundlage der Kostenberechung Anlage1, Variante 1 ein Zuschussbedarf von 0,81 € pro m² Wohnfläche monatlich anerkannt.

4.     s. Beschlussvorschlag

 

Beschluss

 

Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, den Beschlussvorschlag ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt