Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss:

 

Der Rat weist alle Aufsichtsratsmitglieder in stadteigenen Betrieben an, in den zuständigen Gremien der stadteigenen Betriebe und Gesellschaften vertragliche Veränderungen über die Vorstandsbezüge so zu regeln, dass Ruhegehälter erst ab 67 Jahren bezogen werden können. Vorstandsmitglieder mit laufenden Verträgen sollen bei einer Verlängerung ihres Vertrages auf die neue Regelung umgestellt werden bzw. unter der Berücksichtigung der Punkte 1) und 2) geregelt werden.

 

1) Kein Vertrag, der zukünftig abgeschlossen wird, darf ein höheres Gehalt als das 6-fache der Beitragsbemessungsgrenze enthalten.

 

2) Kein Ruhegehalt darf das 6-fache der aktuellen Höchstrente für Arbeitnehmer (BFA/LVA) überschreiten.


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln abgelehnt.

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Anmerkungen:

Diese Angelegenheit wurde wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam mit Punkt

3.1.10   Antrag der Fraktion pro Köln betreffend "Abführung der Sitzungsgelder aus Aufsichtsräten an die Stadt Köln"

AN/1526/2012

 

behandelt.

 

 

Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes übernimmt die Sitzungsleitung.